Höhe Pflichtteil / Hauskauf auf Rentenbasis

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
teufelchen1a
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Höhe Pflichtteil / Hauskauf auf Rentenbasis

Hallo!
Benötige bitte Hilfe! Vorab vielen Dank dafür!!!

Mein Onkel hat keine Kinder mehr, da verstorben.
Er hat ein Testament vor dem Notar erstellt, in dem er der Nichte alles vermacht hat. Nebenbei gibt es Vermächtnisse in unterschiedlichen Betragshöhen.
Außerdem gibt es zwei Enkel (Kinder des verstorbenen Sohnes) eins ist ehelich das andere unehelich.
Die Enkel sind nicht im Testament erwähnt. Erhalten sie ein Pflichtteil? Wie hoch ist dieser? Besteht der Pflichtteil nur aus Geld?

Wie wird der Wert des Hauses ermittelt und welche Schätzung ist verbindlich?

Wenn jemand das Haus meines Onkels auf Rentenbasis abkaufen würde (samt Inventar), wie hoch wären die moantlichen Beträge bei einem geschätzten Hauswert von zur Zeit 250.000 € und wie würden diese errechnet?

Wenn das Haus nicht mehr in der Erbmasse ist, beschränkt sich das Erbe doch nur auf das vorhandene Geld, oder?
Prozedere der Aufteilung wäre dann wie oben (Pflichtteil Enkel (?), Vermächtnisse, Testament)?

Vielen Dank für eine kurze Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ob Enkel ehelich oder unehelich sind, spielt keine Rolle, die stehen im "selben" Rang.
Die Höhe "Kaufpreis" auf Rentenbasis hängt eigentlich von den beiden Vertragsnehmern ab (das Alter des Onkels spielt auch eine Rolle). Wenn der Vertrag offensichtlich nur geschlossen wurde, um das Haus aus der "Erbmasse" herauszubekommen, kann es Probleme geben, da sollte aber der Notar etwas zu sagen können.
Hatte der Erblasser nur 1 Kind (Vater der 2 Enkel)? Gibt es noch eine Ehefrau?
Wenn man durch Pflichtteile Erbmasse "frei" bekommt, kann nur diese dazu dienen, Vermächtnisse zu bedienen. Allerdings könnten zum Beispiel treue Dienste mit einer realistischen Summe bedacht werden.
Was ich nicht verstehe, wenn der Onkel schon zum Notar geht wegen seines Testamentes, warum hat er sich da nicht vernünftig und nachvollziehbar beraten lassen - dafür ist der Notar ja da.
Oder bist du einer der Enkel?

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#2
 Von 
teufelchen1a
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!

Nein, bin keiner der Enkel. Ist ja mein Onkel, um den es geht.

Mein Onkel hatte nur den einen Sohn und seine Frau ist vor drei Jahren verstorben.

Wie hoch ist denn der Pflichtteil, den die Enkel erhalten werden. Mein Onkel ist der Meinung, dass 50% von allem nicht realistisch ist, zumal er die Enkel bis heute nur einmal - auf der Beerdigung seines Sohnes - gesehen hat.

Den Vertrag zwecks Hauskauf auf Rentenbasis gibt es noch nicht - es wird darüber nachgedacht, diesen zu machen.

-- Editiert von teufelchen1a am 02.04.2006 11:57:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Tschuldige, das mit dem Onkel hatte ich übersehen.
Also, der verstorbene Sohn wäre Alleinerbe = 100 %, der Pflichteil wäre 50 %, ob es dem Großvater gefällt oder nicht, das heißt, die Enkel haben jeweils auf 25 % seines Vermögens Anspruch.
Das wird ihm auch der Notar sagen. Wie das aussieht, ob er die Erbmasse durch Vermächtnisse schmälern kann, bevor die den Enkeln zustehenden % ausgerechnet werden, auch da kann der Notar helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47569 Beiträge, 16819x hilfreich)

Der Pflichtteil kann nicht durch Vermächtnisse geschmälert werden.

Die Pflichtteile müssen ausgezahlt werden, d.h. die Nichte müsste an die Enkel insgesamt 125.000€ zahlen.

Bei einem Kauf auf Rentenbasis würde die Höhe der Rente so berechnet werden, dass das Haus bis zum Ende des statistisch zu erwartenden Lebensalters Deines Onkel abbezahlt ist. Die Höhe der Raten hängt also davon ab, wie alt Dein Onkel ist.

Wenn das Haus zu einem angemessenen Preis verkauft wurde (egal ob direkte Zahlung oder Rentenbasis), dann geht das danach vorhandene Geldvermögen anstelle des Hauses in den Nachlass ein.

Das ändert also nicht wirklich etwas, es sei denn, Dein Onkel verprasst das Geld irgendwie.

Und Du hättest 250.000€ für ein Haus bezahlt, das Du im Erbfall gegen eine Zahlung des Pflichtteil von 125.000€ bekommen hättest.

Das bleibt zwar ein Nullsummengeschäft, weil Du dann ja die 125.000€ erbst. Auf Barvermögen entsteht allerdings eine deutlich höhere Erbschaftsteuer, so dass ich von diesem Weg abraten würde.

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