Höhe Pflichtteil am Beispiel

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
netti67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe Pflichtteil am Beispiel

unsere Eigentumswohnung ist 100.000 Euro wert....mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe, die wir im notariellen Testament enterbt haben....wir haben eine Tochter gemeinsam....wie hoch in Geldwert ist der Pflichtteil für die Tochter aus erster bei Versterben meines Mannes? Ich habe 6750,- ausgerechnet...stimmt das....kriegt sie nur von dem Teil meines Mannes ihren Pflichtteil?....und wenn ich sterbe und mein Teil der Wohnung geht an meinen Mann über (berliner Testament)....kriegt sie doch dann aber am Ende mehr...wie kann man das verhindern....oder geht mein Teil der Wohnung an meine 8unsere gemeinsame) Tochter über.....kann ich irgendwie verhindern, das die Tochter aus erster Ehe an "meinen" Teil aus unserem Vermögen kommt....Danke...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der Pflichtteil ist korrekt berechnet, wenn Dein Mann zuerst stirbt.

Dass die Tochter Deines Mannes aus erster Ehe für den Fall, dass Du zuerst stirbst, auch einen Pflichtteilsanspruch auf Deinen Teil bekommt, kann man durch geschickte Formulierung im Testament verhindern (Vor-, Nacherbe). So etwas schränkt dann aber Deinen Mann bezüglich der Verfügung über den Nachlass ein.

Die Formulierung sollte dann aber durch einen Fachmann (z.B. Notar) erfolgen.

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