Höhe der Erbschaft

28. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Papillion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Erbschaft

Hallo,
ich schildere hier einmal mein Problem:
Es geht um einen Sparbetrag von 73000€.
Und zwar ist mein Vater zum 2.mal verheiratet und hat einschließlich mir insgesamt 3 leibliche Kinder.Leider ist er dieses Jahr verstorben.Er hinterließ kein Testament!
Nun war heut morgen seine Witwe da und wollte uns das Erbe von je ca.3000€ ausbezahlen,was ich nicht akzeptierte.Nach meiner Berechnung und meines Wissensstandes hätten es mindestens 12000€ sein müssen.Dabei legte sie ein Schreiben von der Bank des Sparkontos vor,der im ungefähren Wortlaut folgenden Text enthält:
Vertrag zugunsten Dritter
Mit dem Tod des Kunden ohne das sie in den Nachlaß fallen,gehen
alle Rechte zugunsten aus diesem Konto einschließlich der Rechte aus einem etwaigen Verwahrverhältnis der über die Forderungen ausgestellten Schuldurkunden gehen über auf Maria ****(seine jetzige Frau).
Was kann ich aus diesem Vertrag schließen?
Und wird das Erbe dadurch geringer?
Und wie errechne ich was jeder erbt von diesen 73000€?
Meine Berechnung sieht wie folgt aus:
Als Ehefrau und Witwe bekommt sie 50%
Wir als 3 Kinder bekommen von den restlichen 50% jeder ein Drittel.Ich hoffe ich liege da richtig.

Ich würde mich über Tips sehr freuen
und bedanke mich im Voraus!

Gruß Papillion

-- Editiert von papillion am 28.10.2005 15:01:48

-- Editiert von papillion am 28.10.2005 22:49:24

-- Editiert von papillion am 29.10.2005 04:42:13

-- Editiert von papillion am 29.10.2005 04:50:01

-- Editiert von papillion am 29.10.2005 09:41:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Sollte es sich um ein Konto gehandelt haben, das auf den Namen beider Ehegatten lautet, so geht nur die Hälfte in das Erbe ein, also nur 36.500€.

Durch den Vertrag erhält die Ehefrau auch die andere Hälfte, so dass die Kinder nur den Pflichtteil erhalten. Das wären dann ca. 3000€.

Sollten die 36.500€, die der Ehefrau schon gehören, vom Mann geschenkt worden sein, dann besteht hierauf ein Pflichtteilergänzungsanspruch von weiteren ca. 3000€.

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#2
 Von 
Friedrich2
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Da kein Testament vorlag bist Du hier (Mit-)erbe geworden, von Pflichtteil kann daher keine Rede sein.
Die Erben können über den Nachlass nur gemeinsam verfügen. Die Bank ist im Todesfall verpflichtet das Konto ordnungsgemäß abzuwickeln. Ich als Erbe würde selbst bei der Bank vorstellig werden. Vielleicht gibt es auch noch weitere Konten (z.B. für Wertpapiere).

-- Editiert von friedrich2 am 30.10.2005 11:11:33

-- Editiert von friedrich2 am 30.10.2005 11:12:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Papillion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich hierbei um kein gemeinsames Konto.Der Vertrag zugunsten Dritter wurde 1989 sogar noch mit ihrem früheren Namen unterschrieben,also noch vor der Heirat.Deshalb glaube ich nicht,daß mein Vater schon damals sein Konto geteilt hat.Geschweige denn sein Sparkonto.

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