Höhe des Pflichtteilanspruches

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Torte1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe des Pflichtteilanspruches

Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum Pflichtteil.

Im Februar ist meine Mutter verstorben. Meine, bis zu ihrem Ableben verheirateten Eltern, leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben ein gemeinschaftliches Testament verfasst.
Dieses bestimmt den überlebenden Partner zum alleinigen Erben mit allen Verfügungsrechten. Ein Schlusserbe ist nicht benannt. Insofern ist dies also wohl auch kein „Berliner Testament".

Mein Vater möchte jetzt ein neues Testament aufsetzen. Da keine anderen Verfügungen im jetzigen Testament getroffen sind, ist dies wohl möglich.

Jetzt die Frage ob ich das mit dem Pflichtteilsanspruch alles richtig verstanden habe:

Mein Pflichtteilsanspruch als einziges Kind aus dieser Ehe ist, wenn ich das richtig sehe, ein viertel.

Mein Vater hat aber auch noch einen Sohn außerhalb der Ehe gezeugt.
Da mein Vater aber noch nicht verstorben ist, ist dieser ja noch nicht erbberechtigt und kann seinen Pflichtteil erst nach dem Ableben meines Vaters einfordern.

Berührt die Tatsache das er mal in der Zukunft erbberechtigt sein wird, die Höhe meines Pflichtteils von einem Viertel?
Wie hoch würde der Pflichtteil für uns beide ausfallen wenn mein Vater versterben würde? Da wir ja die beiden einzigen gesetzlichen Erben wären, denke ich auch jeweils ein Viertel?

Und nur Interesse halber, wie hätte die Situation ausgesehen wenn mein Vater zuerst verstorben wäre. Erben, meine Mutter, ihr gemeinsamer Sohn und sein Sohn: gesetzliches Erbteil jeweils ein drittel und aufgrund des Alleinerbes meiner Mutter die Söhne dann ein sechstel Pflichtteilsanspruch?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Mein Pflichtteilsanspruch als einziges Kind aus dieser Ehe ist, wenn ich das richtig sehe, ein viertel.


Richtig, Dein Pflichtteilsanspruch beträgt 1/4 des Vermögens Deiner Mutter.

Zitat:
Berührt die Tatsache das er mal in der Zukunft erbberechtigt sein wird, die Höhe meines Pflichtteils von einem Viertel?


Nein, nach dem Tod Deines Vaters habt Ihr beide erneut einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von zufällig wieder 1/4 des Vermögens Deines Vaters. Das Vermögen Deines Vaters umfasst dann jedoch auch das Erbe Deiner Mutter.

Zitat:
Und nur Interesse halber, wie hätte die Situation ausgesehen wenn mein Vater zuerst verstorben wäre. Erben, meine Mutter, ihr gemeinsamer Sohn und sein Sohn: gesetzliches Erbteil jeweils ein drittel und aufgrund des Alleinerbes meiner Mutter die Söhne dann ein sechstel Pflichtteilsanspruch?


Gesetzlicher Erbteil wäre 1/2 für die Mutter und je 1/4 für die Kinder. Daher beträgt der Pflichtteil der Kinder nur je 1/8 des Vermögens des Vaters.

Der Pflichtteil des nichtehelichen Kindes wäre daher nicht nur halb so hoch ausgefallen, er würde auch auf einer erheblich geringeren Bemessungsgrundlage beruhen.

Zu beachten ist bei der Betrachtung, dass im Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung gilt. Jeder Elternteil vererbt nur das, was ihm tatsächlich gehört und nicht etwa die Hälfte des ehelichen Vermögens. Daher sind bei der Gesamtbetrachtung nicht nur die Erbquoten interessant, sondern auch die Vermögensverteilung zwischen den Ehegatten.

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#2
 Von 
Torte1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die klare und schnelle Antwort.

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