Höhe von Regress bei gesamtschuldnerischer Haftung zu Vermächtnis

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
FrauRose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe von Regress bei gesamtschuldnerischer Haftung zu Vermächtnis

Höhe von Regress bei gesamtschuldnerischer Haftung zu Vermächtnis

Ein kinderloses Ehepaar hat in einem Testament folgende Regelung getroffen:
„(….)
- Wir setzten uns gegenseitig zum uneingeschränkten Alleinerben ein.
- Der überlebende Ehegatte, für den Fall unseres gleichzeitigen Todes jeder Ehegatte, ernennt die drei Nichten der Ehefrau zu seinen Erben.
- Grundstück XY ist beim Tod der Ehefrau zu gleichen Teilen den drei Nichten der Ehefrau (…) vermächtnisweise zu übertragen.
Dem Ehemann wird jedoch unwiderruflich bevollmächtigt, diese Grundstücke zu veräussern und den Erlös für sich zu verbrauchen, soweit er den Erlös für seinen Lebensunterhalt benötigt.
(…)"

Die Intention des Testaments war, die Nichten zu bedenken, jedoch gleichzeitig den Ehemann versorgt zu wissen.

Nach dem Tod der Ehefrau möchte der Ehemann sehr großzügigerweise im notariellen Vertrag zur Vermächtniserfüllung auf sein Recht die Grundstücke zu veräussern verzichten.

Folgendes haben wir bereits verstanden: Beim Verzicht des Ehemanns auf sein Verkaufsrecht handelt es sich rechtlich um ein Geschenk des Ehemann an seine Nichten. Der ‚Wert‘ der Schenkung wird vom Finanzamt bestimmt (aufgrund statistischer Annahmen zur Wahrscheinlichkeit der Rückforderung wie Lebenserwartung, Vermögenssituation … des Ehemanns) und hierauf ist Schenkungssteuer zu entrichten.

Für dieses Geschenk besteht automatische ein Rückforderungsrecht im (eher unwahrscheinlichen) Fall der Verarmung des Ehemanns (z.B. Börsencrash, Pflegefall, …), auch durch Sozialhilferegress.

Für etwaige Rückforderungen haften die Vermächtnisnehmer gesamtschuldnerisch. D.h. falls zwei der Nichten ihr ‚Geld ausgeben‘ (bis auf Eigenheim etc.), müsste die dritte Nichte für die komplette Rückforderung aufkommen.

Meine Frage: Wie groß ist die maximale Höhe der Rückforderungsrechts? Kann maximal der vom FA bestimmte Wert der Schenkung zurückgefordert werden oder geht ‚das Recht die Grundstücke zu veräussern‘ zurück.
(Im letzteren Fall könnte es sein, dass eine Nichte im ungünstigsten Fall 3x soviel erstatten müsste, als sie ursprünglich erhalten hat).






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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von FrauRose):
Für etwaige Rückforderungen haften die Vermächtnisnehmer gesamtschuldnerisch.


Richtig

Zitat (von FrauRose):
falls zwei der Nichten ihr ‚Geld ausgeben‘


Welches Geld?

Zitat (von FrauRose):
bis auf Eigenheim etc.


Welches Eigenheim?

Zitat (von FrauRose):
müsste die dritte Nichte für die komplette Rückforderung aufkommen.


Das kann passieren, wenn Grundstück XY verkauft wird, die beiden Nichten ihren Anteil am Verkaufserlös verprasst haben und auch sonst kein Vermögen haben, also auch kein Eigenheim.

Zitat (von FrauRose):
oder geht ‚das Recht die Grundstücke zu veräussern‘ zurück.


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