Mein Vater möchte mir den Hof demnächst überschreiben, da jemand eine größere Wiese kaufen möchte. Den Verkauf übernehme anschließend ich. Angeblich hat jedoch der Bruder meines Vaters das Vorkaufsrecht.
Dieser hat vor Jahren schon eine Abfindung, den sogenannten Pflichtanteil bekommen.
Mein Vater möchte das ich ihm also einen Teil des m² Preises vom Verkauf gebe, eben wegen seinem Vorkaufsrecht.
Gilt das Vorkaufsrecht überhaupt noch für den Bruder (meinen Onkel) wenn ich Besitzer bin?
Danke Vielmals
Hof Überschreiben - Vorkaufsrecht?
18. Juli 2019
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Frage vom 18. Juli 2019 | 08:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hof Überschreiben - Vorkaufsrecht?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2019 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Was steht denn zum Vorkaufrecht im Grundbuch.
#2
Antwort vom 18. Juli 2019 | 17:28
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Warum so umständlich.
Der Vater geht zu Notar und verkauft, geht auch mit Vollmacht.
Danach wir der Vorkaufsrecht inhaber angeschrieben und kann für den selben PReis in den Kaufvertrag
einsteigen.
Das Vorkaufsrecht bekommst du so nicht weg.
Aber was juckes, du verkaufst es doch zu
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Juli 2019 | 18:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Grundbuch soll wohl das Vorkaufsrecht auf Lebenszeit vereinbart worden sein.
#4
Antwort vom 18. Juli 2019 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Mit „soll" kommt man aber nicht weiter. Für die Beantwortung der Frage ist entscheidend, was tatsächlich im Grundbuch steht.
Letztlich kann es Dir aber doch egal sein, ob ein Vorkaufsrecht besteht.
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