Hofübertragung inkl. Ehe-Erbvertrag - Aufhebung?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
FlotteMotte26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hofübertragung inkl. Ehe-Erbvertrag - Aufhebung?

Wir hätten da mal `ne Frage...

Zwischen meinen Eltern und meinen Großeltern ist 1972 (mehr oder minder unter Zwang) ein Hofübergabevertrag geschlossen worden, der an den Abschluss eines vordiktierten Ehe- und Erbvertrages gebunden war.

Im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist die Situation nun so, dass trotz Gütergemeinschaft und lebenslanger Mitarbeit in Haus und Hof, meine Mutter im Grunde wohl keinerlei Ansprüche hat, da die Vermögenswerte im Falle des Ablebens meines Vaters laut Vertrag auf uns vier Kinder aufgeteilt werden müssen.

Nun stellt sich uns allen die Frage, ob diese Verträge vielleicht noch irgendwie aufgehoben werden können bzw. intelligenter ergänzt werden können, (trotz der Tatsache, dass die eine Vertragspartei - unsere Großeltern - inzwischen verstorben ist) damit wir nicht allesamt unter den bis in die zweite Generation hineinwirkenden Folgen dieser Verträge zu leiden haben?!

Würde insofern ein notarielles Testament zwischen meinen Eltern etwas bringen? Wäre eine weitere Hofübergabe bzw. Schenkungen zu Lebzeiten hier sinnvoll? Was tun?

Vielen Dank für´s Helfen!

FlotteMotte26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Mir ist nicht klar, unter welchen negativen Folgen die Beteiligten aufgrund dieses Vertrages leiden müssen.
Welchen Inhalt sollte denn das neue Testament der Eltern haben?


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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Hofübergabevertrag zwischen den Großeltern als "alten" Hofeigentümern und den Eltern als "neuen" Eigentümern geschlossen worden.
Damit der Hof "gefahrlos" überging, sollten die Eltern vorher einen Ehe- und Erbvertrag mit entsprechendem Inhalt abschließen.

Zumindest der Ehevertrag wurde zwischen den Eheleuten vereinbart.
Diese können ihn auch jederzeit ändern lassen oder außer Kraft setzen lassen. Zumindest die nicht immer günstige Wahl der Gütergemeinschaft sollte man vor den familiären Bedingungen prüfen und entscheiden, ob das immer noch paasend ist.

Mir ist nicht ganz klar geworden, wer die Parteien des Erbvertrages sind.
Und dann kommt es auf die Feinheiten an: Ist Rücktrittsvorbehalt ausbedungen, sind die Verfügungen einseitig oder wechselbezüglich oder wird der Vertrag ggf. mit Auflösung der Ehe unwirksam?

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
FlotteMotte26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für`s Lesen und Gedanken machen. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich zwar den Übergabevertrag grob überflogen, den Ehe- und Erbvertrag aber noch nicht gesehen habe.

Nun ist es aber so, dass unsere Eltern mir erklärt haben, dass der Ehe- und Erbvertrag nicht nur durch die "jungen" Eheleute unterschrieben worden ist, sondern auch durch die Hofübergeber (meine Großeltern). Drei Jahre nach der eigentlichen Hochzeit, aber zeitgleich mit dem Übergabevertrag, der auch nur durch die Unterschrift unter dem Ehe- und Erbvertrag wirksam geschlossen werden konnte.

Die weitreichenden Auswirkungen bestehen darin, dass sollte mein Vater sterben, bevor mein kleiner Bruder 30 Jahre alt wird, dann muss meine Mutter den Hof bis zu diesem Stichtag erhalten, aber es gehört ihr nichts. An diesem Stichtag hat dann die Hofübergabe (geteilt durch vier Kinder) zu erfolgen, aber im Grunde kann sie nicht mal auf Wohnrecht pochen.

Laut Steuerberater greift da nicht mal die gesetzliche Erbfolge, was für uns Kinder nicht unerhebliche Nachteile bringen würde, weil wahrscheinlich erstmal keiner in der Lage wäre die Erbschaftssteuer bzw. landwirtschaftliche Entnahmesteuer ohne irgendwelche Verkäufe hinzukriegen.

Vielleicht bin ich da falsch gewickelt, aber ich hatte immer gedacht, dass es gut wäre, die Freibeträge des jeweils überlebenden Ehepartners mit ausnutzen zu können. Zumal man in so einer Situation ja erstmal an alles andere denken dürfte...

Ich glaube, dass meine Großeltern dadurch vor allem vermeiden wollten, dass meine Mutter evtl. mit fremden Männern Haus und Hof durchbringt. Hierzu muss ich anmerken, dass meine Mutter nicht die erste Wahl für meine Großeltern war, weil sie bei der Hochzeit damals wie man so schön sagt nichts war und nichts hatte und ihr Erbe erst viel später erhalten hat, was meine Großeltern väterlicherseits allerdings nicht mehr mitbekommen haben.

Es geht uns nun also vor allem darum, das Auskommen bzw. die Ansprüche unserer Mutter zu sichern - zumal mein Vater ja auch noch einen Bruder hat, dem dann wohl auch noch ein gewisser Anteil zustehen dürfte und zum zweiten geht es uns darum, die steuerliche Belastung für die vier Kinder im Rahmen zu halten.

Also wie schon erwähnt, wäre es wohl für alle am Einfachsten, wenn man diesen alten Vertrag trotz Ablebens der "älteren" Partei noch irgendwie aufheben oder zu Gunsten der ganzen Familie ergänzen könnte.

Ich werde mir demnächst den Ehe- und Erbvertrag zeigen lassen, damit ich mich klarer ausdrücken kann. Der Steuerberater meiner Eltern meinte allerdings schon, dass er sowas Einseitiges noch nie gesehen hätte.

Vielen Dank nochmal, ich hoffe ich konnte etwas zur Klärung beitragen.

FlotteMotte26

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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Hallo FlotteMotte,

solche Erbverträge mit Stichpunktsregelung auf den jüngsten oder einzigen Sohn sind gar nicht so selten, wie Du denkst.
Gleiches gilt auch, wenn die Altenteiler "nur" eine Tochter haben. Der ausgewählte Ehemann ist manchmal auch nur besserer Knecht auf dem Hof, bis der Enkel den Hof fortführt.

Um Dich zu beruhigen: Ist der Hof auf Deinen Vater übergegangen, ist er auch der Eigentümer geworden. Je nachdem, in welchem Bundesland sich der Hof befindet, gilt der Erbfall mit Hofübertragung als eingetreten.
Daher wahrscheinlich auch die Sorge der Großeltern.

Der Bruder des Vaters, also Dein Onkel, wird bei einem Tod Deines Vaters leer ausgehen. Es sei denn, der Erbvertrag sagt etwas anders.

Ich empfehle aber, wenn Deine Eltern tatsächlich etwas ändern wollen, rechtzeitig einen Notar aufzusuchen.
Den braucht man zur Begründung, Änderung oder Löschung von Ehe- und Erbverträgen und die Beratung ist in den Kosten schon enthalten.

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"Lukas 7,23"

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