Mein Vater ist verstorben. Es gibt kein Testament. Ich bin alleiniges Kind, mein Vater war geschieden, mit der Lebensgefährtin bestand kein gemeinsamer Haushalt und keine eingetragene Partnerschaft. Der Erbschein ist beantragt, die Ausstellung dauert allerdings laut Info des Nachlassgerichts noch.
Einen Monat vor seinem Tod erstellte er eine Vollmacht über den Tod hinaus für seine Lebensgefährtin.
Aufgrund dieser Vollmacht gibt die Lebensgefährtin nun die Schlüssel zu seinen Wohnungen (1x Eigentum, 1x Mietwohnung) nicht heraus, verwehrt mir den Zutritt zu den Wohnungen und somit auch zu jeglichen Dokumenten (Versicherungspolicen etc.).
Ich habe als Alleinerbe diese Vollmacht bereits schriftlich widerrufen, dennoch behält sie die Schlüssel ein.
Außerdem habe ich ihr in einem weiteren Schreiben eine Frist zur Herausgabe der Schlüssel gesetzt, die sie nicht eingehalten hat.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Ich bin Erbe - Lebensgefährtin des Verstorbenen hat eine Vollmacht
25. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2023 | 20:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin Erbe - Lebensgefährtin des Verstorbenen hat eine Vollmacht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 11:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47464 Beiträge, 16804x hilfreich)
ZitatWie kann ich weiter vorgehen? :
Ohne Vorlage des Erbscheins ist die Lebensgefährtin nicht verpflichtet, die Schlüssel herauszugeben.
Aber vielleicht hilft es ihr klar zu machen, dass sie als Erbschaftsbesitzerin natürlich auch dafür verantwortlich ist, dass mit dem Nachlass bis dahin nichts passiert.
#2
Antwort vom 26. Januar 2023 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIch habe als Alleinerbe :
Da für diesen Status aktuell jedweder Beweis fehlt, muss die Erbschaftsbesitzerin derzeit auf rein gar nichts reagieren.
Und jetzt?
Schon
266.714
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten