Guten Tag zusammen
ich hab da ein (vermutlich) eher seltenes Anliegen.
vor ein paar Jahren sind meine beiden Eltern verstorben.
aufgrund einer Bank haben sich die Formalitäten ewig hingezogen und ich habe dabei das Vermächtnis meiner Eltern -eine Spende in 5 stelligem Bereich an 2 gemeinnützige Organisation- etwa 3 Jahre vor mir hergeschoben.
anfangs, weil ich die Formalitäten erstmal vom Tisch haben wollte.(und ja - es ist die Schuld der Bank, dass die Abwicklung 2 Jahre gedauert hat)
dann habs ichs etwa 1 Jahr "verpennt" und dann kam dieses Jahr die Wirtschaftskrise.
eine der beiden Organisationen hat nun die Geduld verloren und fordert die Summe aus dem Vermächtnis bis zu 10.12.2011 ein.
nun verhält ist es so, dass das meiste davon aktuell in Aktien investiert ist und da wir grade mitten in einer Wirtschaftkrise stecken, wäre das Auszahlen dieser Summe zum jetzigen Zeitpunkt insofern fatal, da ja das Geld aktuell "mehr" wert ist, als wenn ich selbst auf eine Erholung der Wirtschaftskrise warten könnte, um meine Aktien gewinnbringender verkaufen zu können und danach erst den Betrag auszuzahlen.
wer sich mit Aktien und deren aktuelle Situation aufgrund der Wirtschaftskrise auskennt, wird wissen was ich meine und das wir hier nicht von Taschengeld sprechen
meine Frage lautet also, ob und inwiefern ein weiterer Aufschub möglich wäre und ob ich damit vor Gericht eine Chance hätte, falls mir diese Organisation von sich aus keinen weiteren Aufschub mehr gewährt.
ich bin dankbar für jede Hilfe und Vorschlag, wie ich mit der Situation umgehen soll.
Skyynd
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Ich habe Vermächtnis meiner Eltern vor mir hergeschoben...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
War die Bank mit der Testamentsvollstreckung beauftragt?
Falls nein, sehe ich kaum eine Möglichkeit, die Erfüllung der Vermächtnisse auf einen "Bullen"-Zeitpunkt zu verschieben.
Auf welchen auch?
Vielleicht sinken die Aktien noch weiter, vielleicht steigen sie auch wieder .
Aber vielleicht steigen sie in den nächsten 6 Monaten noch weiter?
Du siehst, der Plan ist bis zur Undurchführbarkeit verurteilt.
Sei froh, wenn Dir die entgangenen Zinsen seit einem Jahr nicht angerechnet werden.
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"Lukas 7,23"
Wenn die Zahlung bis dahin nicht erfolgt ist, sind ab dem 10.12.2011 Verzugszinsen auf die offene Zahlung fällig. Wenn die Organisation Dich verklagt, liegen Deine Chancen bei Null und die Prozesskosten sind auch von Dir zu tragen.
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"Lukas 7,23"
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