Ich möchte Erbschulden vorbeugen !

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
gagusch
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
Ich möchte Erbschulden vorbeugen !

Meine Tante 84 hat mehr Ausgeben wie Einnahmen und wird bald in die Schulden kommen ,ein Sparbuch was ich zu Sicherheit habe mit 2000,00 €
(Beerdigungsgeld) will sie nun zurück um es klar zu machen. Was kann ich da tun?Mir würde es ja egal sein aber das Haus in dem sie wohnt hat sie mir als Nießbrauch vor 15 Jahren vermacht und der Staat wird die Schulden einfordern.
Um vor zu beugen möchte ich einen Betreuer stellen damit sie ohne Schulden stirbt und mir Ärger erspart bleibt ! Wo und wie kann ich das machen ??
Als ich ihr vor Jahren vorschlug sie selbst zu betreuen und mit ins Haus ein zu ziehen so lehnte sie ab. Um die vielen Arbeiten am Haus zu verrichten bezahlt sie andauernd Leute aber sie schafft es mit der Rente nicht mehr und die Ausgaben verschlingen die Rente. Ich weis mir keinen Rat mehr.
Über guten Rat bin ich dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
will sie nun zurück um es klar zu machen


Ist das ne ernsthafte Frage ? Wenn die Tante ihr Geld zurückwill dann entscheidet Sie darüber. Viele Schulden wird Sie kaum machen können, denn kaum jemand leiht einem in dem Alter Geld. Aber es ist ihre Sache.

Und wenn Sie das Geld mit Callboys raushaut - ihre Sache

Du musst nur das Erbe ausschagen und dich dann mit dem neuen Hausbesitzer rumschlagen

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ich verstehe noch nicht so ganz, welches Problem Du mit den Schulden Deiner Tante hast. Das Erbe kannst Du doch ausschlagen und bist dann nicht für die Schulden verantwortlich.

Der Umstand, dass Du Eigentümer eines Hauses bist, für das Deine Tante ein Nießbrauchrecht hat, ändert daran nichts. Einen neuen Hausbesitzer gibt es dabei entgegen der Auffassung von mustermann2000 nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Das Haus in dem sie wohnt hat sie mir als Nießbrauch vor 15 Jahren vermacht.


Er ist nicht Besitzer des Hauses sondern hat ein Niesbrauch. Das ist ein erheblicher Unterschied.

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.11.2009 09:46:00
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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