Ich soll Haus erben, darf es aber niemals verkaufen?

4. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ernabichtel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich soll Haus erben, darf es aber niemals verkaufen?

Guten Tag, folgende Situation: Mein Vater besitzt ein Haus. Er möchte es mir vererben, allerdings mit der Auflage es niemals zu verkaufen. Dies möchte er in einem Testament festhalten. Ich würde dieses Haus nach seinem Tod lieber verkaufen, da ich 500 km entfernt lebe. Kann er dies trotzdem bestimmen?
Vielen Dank im Voraus
E. Bichtel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich kenne mich zwar nicht so aus, würde aber meinen, dass ein solches Vermächtnis keine Rechtskraft erwirken kann. Wer will das denn auch kontrollieren, ob du das Haus nach dem Tode deines Vaters verkaufst? Vielleicht will er einfach nur in der Gewissheit versterben, dass sein Haus nach seinem Tode in guten Händen ist (hat er es selbst gebaut?). Ich kann das schon nachvollziehen, wenn sein ganzes Herzblut in diesem Haus steckt, dass er nicht will, das 'Fremde' das Haus später einmal bewohnen. Aber das sind doch alles nur emotionale Entscheidungen und gehen an der Realität einfach vorbei.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

So eine Bestimmung ist wirksam und führt rechtlich tatsächlich dazu, dass das Haus zumindest in den 30 Jahren nach dem Tod des Vaters nicht verkauft werden darf.

Wie diese Bestimmung überprüft werden kann, ist dann aber eine andere Geschichte.

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich bin mir da nicht so sicher. Bezieht sich die 30-Jahres-Frist nicht lediglich auf das Auseinandersetzungsverbot von Erbengemeinschaften? Also auf mehere Miterben? - Hier soll aber jemand Alleinerbe werden.

Ich denke, dass in diesem Fall vielleicht eine Testamentsvollstreckung mit entsprechenden angeordnet werden müßte.

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#4
 Von 
ernabichtel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten. In der Tat fühlt sich mein Vater emotional mit dem Haus sehr verbunden, da er es zu großen Teilen selbst erbaut hat. Fakt ist aber auch, dass ich das einzige Kind und somit Alleinerbe sein werde(Mutter lebt nicht mehr). Was hat es mit dieser 30-Jahres-Regelung bzw. einer Testamentsvollstreckung auf sich?

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Aber wenn du so weit weg wohnst, was stellt sich dein Vater denn vor, wie du das Haus nutzt?
Da wäre es doch schöner, er sucht jetzt Käufer, die sich dem Haus liebevoll verbunden fühlen.
Er kann sich ja ein Wohnrecht bis zum Tod sichern.
Rede ruhig mit deinem Vater, zeige Verständnis für seine emotionale Zuneigung zum Haus aber weise darauf hin, dass du das Haus gar nicht nutzen kannst und unter Umständen das Erbe ablehnen müsstest - dann geht das Haus ja auch an unbekannte Nacherben.

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