Ich verliere den Glauben - kann mir jemand das erklären?

27. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht2015!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich verliere den Glauben - kann mir jemand das erklären?

Hallo, ich erlebe gerade etwas was ich überhaupt nicht verstehe und was meinen Glauben in bestehende Systeme erschüttert. Es wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte, damit ich nicht mit dieser Idee durch die Welt laufe, dass meine Mutter und ich über den Tisch gezogen wurden.
Meine Mutter (geb. 1938) litt früh und nachlassender Gesundheit und Mobilität. Bereits 1997 braucht sie erste Unterstützung , um mit kaputten Knochen durch den Alltag zu kommen. Als 2004 ihre Freundin früh starb wollte sie ihren Nachlass regeln und bat ihre Kinder (geb. 1975 und 1965) mitzukommen.. Unser Vater war früh verstorben und mein Bruder war es gewohnt, dass die Frauen (Oma, Mutter, Tochter) im Haus nach seiner Pfeife zu tanzen hatten. Er weigerte meiner Mutter sehr dominant das Gespräch über ihre Überlegungen. Irgendwann hatte sie genug und sagte uns, wer mit zum Notar möchte, gerne, ich gehe nun.

2004 ging sie mit mir zum Notar und ließ in einem Übergabevertrag gegen eine Pflegeverpflichtung, Grabpflege der zwei Familiengräber (auch über ihren Tod hinaus) ihr kleines Siedlerhaus aus 1952 (unsaniert) auf mich übertragen. Im Gegenzug ließen "wir" ein lebenslanges Wohnrecht festhalten. Sie machte sich, da sie nur wenige Jahre gearbeitet hatte, eine kleine Witwenrente bezog und nur Geld für Ihre Beerdigung hatte sparen können. Ihr war klar, dass sie ihr Haus, welches ihr Vater nach dem Krieg in Eigenleistung gebaut hatte verlieren würde. Zudem wollte sie Auseinandersetzungen zwischen ihren Kindern vermeiden, da ihr Sohn speziell gewachsen war. Der Notar beriet uns, hielt alles fest und entwickelte den Vertrag (mit Ausgleichzahlung an den Sohn, und teilen des kleinen verbleibenden "Vermögens") und hinterlegte alles bei Gericht. Meine Mutter wollte sicherstellen, dass sie abgesichert war und es keine rechtlichen Auseinandersetzungen geben wird. Mein Bruder quellte sie, wie bereits in den Vorjahren, weiter mit dem Haus. Woraufhin meine Mutter mich ca 4-5 Jahre später erneut in eine Kanzlei sendete, um bestätigen zu lassen, dass mit dem Übertragevertrag alles ok ist. Dies wurde bestätigt und kostete meine Mutter weitere zig 100 €. Nach 20 Jahren Pflege und Betreuung (Ich bin staatlich anerkannte Pflegefachkraft und Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (B.A.) und einem gemeinsamen Leben von 18 Jahren von meiner Familien mit der Oma in ihrem kleinen Haus, verstarb sie nun leider im Januar.

Das Testament wurde bis heute nicht eröffnet. Wie ich es immer erwartet hatte, erreichte mich bereits jetzt das Anschreiben des Anwalts meines Bruders wegen möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche. Da der Notar anstelle eines "Wohnungsrechts" ein Wohnrecht festgehalten hat, würde die 10 Jahres Frist bei der Schenkung nicht laufen und nun geht das ganze Prozedere zur Feststellung des Werts ihres Vermögens los, dass nur besteht, weil meine Mutter und ich zusammenhielten und die Jahre ihrer Pflegebedürftigkeit (auch durvch MDK festgestellt) zusammen und alleine gewuppt haben. Ich habe ohne Ende geackert und 20 Jahre auf ein persönliches Leben verzichtet. Mein Bruder sagte in den letzten 20 Jahren grundsätzlich: Kann meine Schwester machen, die kriegt ja auch das Haus geschenkt.
Sein Anwalt, der mir ca. 2007 bestätigte, dass mit dem Vertrag alles gut ist, schickte mir gleich die Prozessandrohung mit. Dieser Anwalt hat ein Ferienhaus auf einer Insel und ich war dort vor 8 Monaten mit meiner Familie zu Gast.... Der sprach mit meinen Kindern......
IST DAS ALLES IN ORDNUNG? Ich fühle mich gerade ziemlich fassungslos. Der Wille den meine Mutter rechtlich absichern wollte, wurde durch die notariell beurkundeten Dokumente nicht umgesetzt. Nun musste ich mir ja auch einen Anwalt zum Schutz vor meinem Bruder anlachen, die zur gleichen Bewertung kam wie der Anwalt des Bruders. Das würde ich wirklich gerne verstehen: Wie kann das sein, dass man 2004 1500 € für einen Vertrag hinblättert, 2007 erneut mehrere hundert 100 € bei einem anderen Anwalt zur Überprüfung des notariellen Übergabevertrags. Und ausgerechnet diese Kanzlei geht nun für meinen Bruder gegen diesen Vertrag vor?!? Ich finde das aktuell maximal unappetitlich und würde das gerne verstehen, damit ich nicht so ganz den Glauben verlieren. Dann braucht man ja eigentlich kein Geld mehr für solche Vertragsentwicklungen ausgeben, wenn die so abgeräumt werden können. Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte - trotz der viel zu langen E-Mail. Liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht2015!):
Mein Bruder quellte sie, wie bereits in den Vorjahren, weiter mit dem Haus. Woraufhin meine Mutter mich ca 4-5 Jahre später erneut in eine Kanzlei sendete, um bestätigen zu lassen, dass mit dem Übertragevertrag alles ok ist. Dies wurde bestätigt und kostete meine Mutter weitere zig 100 €

Wozu eine "Bestätigung" und auch noch für zig 100 EUR? Das war völlig unnötig.
Zitat:
Das Testament wurde bis heute nicht eröffnet.

Gibt es überhaupt ein Testament?
Zitat:
Wie ich es immer erwartet hatte, erreichte mich bereits jetzt das Anschreiben des Anwalts meines Bruders wegen möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Das ist sein gutes Recht.
Zitat:
Da der Notar anstelle eines "Wohnungsrechts" ein Wohnrecht festgehalten hat, würde die 10 Jahres Frist bei der Schenkung nicht laufen

Wie man das Wohnrecht bezeichnet hat, spielt keine Rolle.

Fakt ist, dass wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten hat, gibt es keine "Abschmelzung". Die 10-Jahresfrist fängt nicht an zu laufen.
Zitat:
und nun geht das ganze Prozedere zur Feststellung des Werts ihres Vermögens los, dass nur besteht, weil meine Mutter und ich zusammenhielten und die Jahre ihrer Pflegebedürftigkeit (auch durvch MDK festgestellt) zusammen und alleine gewuppt haben.

Das spielt keine Rolle.
Zitat:
Ich habe ohne Ende geackert und 20 Jahre auf ein persönliches Leben verzichtet.

Sorry, aber dazu hat dich niemand gezwungen, es war deine Entscheidung.
Zitat:
Sein Anwalt, der mir ca. 2007 bestätigte, dass mit dem Vertrag alles gut ist, schickte mir gleich die Prozessandrohung mit.

Dann lass ihn doch drohen.
Zitat:
Dieser Anwalt hat ein Ferienhaus auf einer Insel und ich war dort vor 8 Monaten mit meiner Familie zu Gast.... Der sprach mit meinen Kindern......

Ja und?
Zitat:
IST DAS ALLES IN ORDNUNG?

Ja.
Zitat:
Der Wille den meine Mutter rechtlich absichern wollte, wurde durch die notariell beurkundeten Dokumente nicht umgesetzt.

Doch. Dir wurde die Immobilie geschenkt und die Mutter hat ein Wohnrecht erhalten. Der Notar setzt das um, was gewünscht wird.
Zitat:
Nun musste ich mir ja auch einen Anwalt zum Schutz vor meinem Bruder anlachen

Einen Anwalt lacht man sich nicht an.
Zitat:
Das würde ich wirklich gerne verstehen: Wie kann das sein, dass man 2004 1500 € für einen Vertrag hinblättert, 2007 erneut mehrere hundert 100 € bei einem anderen Anwalt zur Überprüfung des notariellen Übergabevertrags.

Die "Überprüfung" des Vertrags hätte man sich sparen können.
Zitat:
Und ausgerechnet diese Kanzlei geht nun für meinen Bruder gegen diesen Vertrag vor?!?

Die Kanzlei geht nicht gegegen den Vertrag vor, sondern der Bruder fordert seinen ihm ggf. zustehenden Pfichtteilsergänzungsanspruch ein.
Zitat:
Ich finde das aktuell maximal unappetitlich und würde das gerne verstehen, damit ich nicht so ganz den Glauben verlieren. Dann braucht man ja eigentlich kein Geld mehr für solche Vertragsentwicklungen ausgeben, wenn die so abgeräumt werden können.

Das siehst du falsch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Der Text enthält ziemlich viele Informationen, die mir nicht relevant scheinen.
Was ist denn die Kernsache?
- Es gibt einen Übergabevertrag zwischen wem genau?
- was genau regelt der Vertrag (ich verstehe: Übertrag des Hauses gegen Pflege, Grabpflege und Wohnrecht und Ausgleichszahlung von wem an wen mit welchem Hintergrund?)
- sind Pflichtteilsansprüche vertraglich geregelt worden?
- was konkret meint man mit „Vertrag ist sauber"?

Wenn ich richtig verstehe, gibt es einen Vertrag zwischen Mutter und Ihnen - und der ist, wie man sich mehrfach bestätigen ließ, sauber.
Was ist aber mit dem Bruder? In wie weit sind Vereinbarungen mit dem getroffen worden?
Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Mutter hat ja erstmal, abgesehen von einer Ausgleichszahlung, nichts mit dem Bruder und seinen Rechten zu tun…



-- Editiert von User am 27. April 2025 23:13

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Seltsam, wenn es bereits eine Ausgleichszahlung gegeben hat.
Und für was ein Wohnrecht? Wohnte sie auch dort? Das klingt nämlich nicht so...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Seltsam, wenn es bereits eine Ausgleichszahlung gegeben hat.

Wenn es so ist, wie ich befürchte, dann haben Kind A und Mutter vertraglich vereinbart, dass Kind A Kind B eine Ausgleichszahlung für die Schenkung des Hauses zu zahlen hat.

Das hätte dann nichts mit dem weiterhin bestehenden Pflichteilsanspruch oder dem
Pflichtteilergänzungsanspruch des Kindes B zu tun, der jetzt rechtlich einwandfrei erhoben wird.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht2015!):
Wie ich es immer erwartet hatte, erreichte mich bereits jetzt das Anschreiben des Anwalts meines Bruders wegen möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche.


Und warum bist du dann jetzt so überrascht?

BTW: Anwälte fordern bekanntlich viel, wenn der Tag lang ist...hast du das mal gegenprüfen lassen?

Zitat (von Nordlicht2015!):
Da der Notar anstelle eines "Wohnungsrechts" ein Wohnrecht festgehalten hat, würde die 10 Jahres Frist bei der Schenkung nicht laufen (...)


Das ist grundsätzlich richtig...

Was du mit "Wohnungsrecht" meinst, ist mir aber nicht klar?

Es gibt das Wohnrecht und das Nießbrauchrecht.

Wie viele Wohnungen hat das Haus der Mutter denn?

Zitat (von 3,141592653):
Seltsam, wenn es bereits eine Ausgleichszahlung gegeben hat.


Das muss nicht grundsätzlich gegen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch sprechen.

Zitat (von 3,141592653):
Und für was ein Wohnrecht? Wohnte sie auch dort?


Anscheinend:

Zitat (von Nordlicht2015!):
und einem gemeinsamen Leben von 18 Jahren von meiner Familien mit der Oma in ihrem kleinen Haus, verstarb sie nun leider im Januar.


Zitat (von 3,141592653):
Das klingt nämlich nicht so...


Würde aber doch auch keine Rolle spielen?

-- Editiert von User am 28. April 2025 07:47

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht2015!):
jetzt das Anschreiben des Anwalts meines Bruders wegen möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Der Pflegeaufwand wird doch berücksichtigt. Und egal wie es sich nennt, spielt doch keine Rolle.
Sie sollten einen versierten Anwalt für Erbangelegenheiten einschalten.

Zitat (von cruncc1):
Fakt ist, dass wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten hat, gibt es keine "Abschmelzung". Die 10-Jahresfrist fängt nicht an zu laufen

cruncc1, eine Frage, fängt die 10 Jahresfrist deshalb nicht an, weil sich das Wohnrecht auf das ganz Haus bezieht?
Bzw. bei einem Mehrfamilienhaus, besteht das Wohnrecht in der Regel nur für eine Wohnung, dann müsste die Frist doch beginnen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
eine Frage, fängt die 10 Jahresfrist deshalb nicht an, weil sich das Wohnrecht auf das ganz Haus bezieht?

Ja

Zitat (von Loni12):
Bzw. bei einem Mehrfamilienhaus, besteht das Wohnrecht in der Regel nur für eine Wohnung, dann müsste die Frist doch beginnen?

Richtig

Zitat (von Nordlicht2015!):
2004 ging sie mit mir zum Notar und ließ in einem Übergabevertrag gegen eine Pflegeverpflichtung, Grabpflege der zwei Familiengräber (auch über ihren Tod hinaus) ihr kleines Siedlerhaus aus 1952 (unsaniert) auf mich übertragen.

Das heißt, dass Du 2004 laut Grundbucheintrag die alleinige Eigentümerin wurdest?

Zitat (von Nordlicht2015!):
Das Testament wurde bis heute nicht eröffnet.

Gibt es denn ein Tetament?

Zitat (von Nordlicht2015!):
Und ausgerechnet diese Kanzlei geht nun für meinen Bruder gegen diesen Vertrag vor?!?

An welcher Stelle geht denn die Kanzlei gegen den Vertrag vor? Das Gegenteil ist der Fall. Der Anwalt hält den Vertrag für wirksam und fordert daher den Pflichtteilergänzungsanspruch für Deinen Bruder.

Zitat (von Nordlicht2015!):
Kann meine Schwester machen, die kriegt ja auch das Haus geschenkt.

Richtig.

Viel wird übrigens für den Bruder nicht herumkommen.

Grundlage ist der Wert des Hauses von 2004 gemindert um das Wohnrecht und um den Wert der Pflegeverpflichtungen. Vom verbleibenden Wert stehen Deinem Bruder 25% zu. Sollte er in 2004 eine Ausgleichzahlung erhalten haben, so wird diese angerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Bzw. bei einem Mehrfamilienhaus, besteht das Wohnrecht in der Regel nur für eine Wohnung, dann müsste die Frist doch beginnen?

Maßgeblich ist, was genau bzgl. des Wohnrechts vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Maßgeblich ist, was genau bzgl. des Wohnrechts vereinbart wurde.


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Anscheinend hat es dem Nordlicht nach unseren Antworten die Sprache verschlagen. :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7016x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht2015!):
Ich verliere den Glauben - kann mir jemand das erklären?

Die Überschrift wäre übrigens wert, unter Stilblüten konserviert zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

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