Hallo,
Ich durchforste schon eine ganze Weile das Internet und werde nicht so recht fündig.
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater (Witwer) möchte seine Angelegenheiten geregelt haben und sein Haus übertragen. Mein Bruder würde dieses übernehmen und meine Schwester und mich ausbezahlen. Selbst wohnen wird er in dem Haus nicht, für meinen Papa gilt lebenslanges Wohnrecht. Wir haben uns bei einem Immobilienwert von 200000 Euro darauf geeinigt, dass er meine Schwester und mich zu je 34000 Euro ausbezahlt.
Muss ich auf die 34000 Euro irgendeine Art von Steuer zahlen?Oder kommen anderweitig Kosten auf mich zu? Ich finde nur Regelungen bzgl. Erbschaftssteuer, dabei erben wir ja nicht, sondern verzichten aufs Erbe und bekommen dafür von meinem Bruder einen Ausgleich.
Es wäre super, wenn jemand da Licht ins Dunkel bringen könnte.
VG & weiterhin frohe Ostern.
Ich werde bei Immobilie ausbezahlt, kommen Kosten auf mich zu?
1. April 2024
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Frage vom 1. April 2024 | 12:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich werde bei Immobilie ausbezahlt, kommen Kosten auf mich zu?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2024 | 14:11
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4558x hilfreich)
Zitat. Wir haben uns bei einem Immobilienwert von 200000 Euro darauf geeinigt, dass er meine Schwester und mich zu je 34000 Euro ausbezahlt. :
Wie kommt man auf diesen Betrag?
Zitat:Ich finde nur Regelungen bzgl. Erbschaftssteuer, dabei erben wir ja nicht, sondern verzichten aufs Erbe und bekommen dafür von meinem Bruder einen Ausglei
Die Auszahlung gilt als Schenkung des Vaters (auch wenn der Bruder den Ausgleich zahlt). Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist identisch, Der Freibetrag beträgt EUR 400.000/10 Jahre.
#2
Antwort vom 1. April 2024 | 15:02
Von
Status: Bachelor (3755 Beiträge, 597x hilfreich)
ZitatMein Vater (Witwer) möchte seine Angelegenheiten geregelt haben und sein Haus übertragen. :
Denkt er bei der Übergabe auch daran, was ist, wenn er in ein Pflegeheim muss, weil die Pflege daheim nicht mehr möglich ist?
Innerhalb von 10 Jahren kann die Schenkung rückgängig gemacht werden müssen, falls seine finanzielle Mittel für einen Heimaufenthalt nicht reichen. Er darf nur 10 000€ Schonvermögen haben.
Dieses Risiko kann immer dann bestehen, wenn man schon älter ist.
Evtl. einigen sie sich mit den Geschwistern, dass ihr für die Mehrkosten aufkommt, falls seine Rente nicht reichen sollte. Evtl. reichen auch Mieteinnahmen, wenn das Haus vermietet werden kann, einfach mal alles durchrechnen.
Das Sozialamt als Kostenträger scheidet da vorerst aus.
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#3
Antwort vom 1. April 2024 | 15:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
@ cruncc1:
34000 klingt komisch, weiß ich, ist aber der Betrag auf den wir uns geeinigt haben. Kamen noch ein paar Faktoren aus der Vergangenheit dazu . Damit können wir alle gut leben.
@Loni12
Bzgl Pflege ist alles soweit geklärt, das was du geschrieben hast haben wir berücksichtigt , ja.
Danke für die Antworten!
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