Guten Morgen zusammen,
folgender Fall:
2001 Haben Stiefmutter und Vater ein Haus gekauft bei dem nur Stiefmutter im Grundbuch eingetragen wurde.
Vater B ist nun verstorben.
Laut Testament ist die Stiefmutter alleinige Erbin. Die beiden leiblichen Kinder des Vaters gehen leer aus.
Aufgrund der Gehaltsverhältnisse kann nur der Vater das Haus zum größten Teil bezahlt haben.
Wie sieht das nun rechtlich aus mit den Pflichtteilsansprüchen der Kinder gegenüber der Stiefmutter?
Hat das schon mit Schenkung zu tun (Bezahlung des Hauses) und wird im Nachlass voll angerechnet da (nach meiner Recherche) die 10 jahres-Frist bei Schenkungen unter Ehgegatten erst mit dem Tod beginnt?
LG Ping
Im Grundbuch nur Stiefmutter, bezahlt hat der Vater
28. Juli 2015
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Frage vom 28. Juli 2015 | 08:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Grundbuch nur Stiefmutter, bezahlt hat der Vater
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2015 | 13:29
Von
Status: Master (4127 Beiträge, 2367x hilfreich)
Das ist meiner Ansicht nach keine Schenkung, sondern die Haushaltsführung.
Bei einer Mietzahlung würdest du nicht fragen, oder?
Du kannst allenfalls bei der Anzahlung des Hauses prüfen, ob das allein aus Vaters Vermögen gemacht wurde. Wenn es allerdings damals schon ein gemeinsames Konto gab, auf das eben nur von Vater eingezahlt wurde, bringt das aber vermutlich nicht viel.
Hier scheint jemand wohl ziemlich bewusst dafür gesorgt zu haben, dass die Kinder nichts bekommen. Wenn man rechtzeitig damit anfängt, kann das halt auch mal gelingen.
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