Immobilie in Erbmasse, Kaufvertrag, Immobiliengutachten

26. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Cranberry32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie in Erbmasse, Kaufvertrag, Immobiliengutachten

Liebes Forum,
der neuverheiratete Vater von A und B ist vor einiger Zeit verstorben. Es kommt zu einer Einigung zwischen A und B und der Stiefmutter C. C wird wohl A und B auszahlen.
Es sind diverse Konten, Lebensversicherungen und eine belastete Immobilie im Erbe enthalten.
Die Lebensversicherungen decken die Kredite für die belastete Immobilie ab.
C hat die Lebensversicherungen kassiert und lässt die Kredite weiterlaufen, ohne dass A und B, darüber mitentscheiden konnten. Ist dieser Schritt rechtens? Denn der Kredit ist jener der Erbmasse und nicht allein jener von C. (Zwar zu einem großen Teil aber nicht komplett.) Auch in der Lebensversicherung war zunächst die Bank eingetragen und an zweiter Stelle C.

Darüber hinaus kam es bei A, B und C zu einer Einigung und C hat A und B einen Kaufvertrag geschickt über 8000 Euro, natürlich ist in diesem Vertrag die Immobilie unbelastet, A und B bekommen jedoch einen Anteil der belasteten Immobilie zugesprochen.
A und B wissen nicht direkt, ob sie diesen Vertrag unterschreiben sollen, da sich an der Immobilie viel verändert hat seit dem Kauf und der Preis für die Immobilie sich geändert haben könnte. (Sarnierung der Bäder, neue Legung von Mamorböden, Ausbau des Gartens, ...)
Lohnt sich ein Immobiliengutachten erstellen zu lassen oder würde das nur unnötige Kosten verursachen?
Kann man vorallem jetzt noch einen Schritt zurückgehen und ein Immobiliengutachten erstellen lassen, weil A und B "doch nicht" sonderlich zufrieden sind?
Können A und B klagen? Ich habe mal gehört es kann nur geklagt werden, gibt es handfeste Beweise, dass etwas unterschlagen worden ist.

Liebe Grüße,

Cranberry

-- Editier von Cranberry32 am 26.05.2016 09:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
C hat die Lebensversicherungen kassiert und lässt die Kredite weiterlaufen, ohne dass A und B, darüber mitentscheiden konnten. Ist dieser Schritt rechtens?

Wenn C als Bezugsberechtigte eingetragen war, fällt die LV nicht in den Nachlass.
Zitat:
A und B wissen nicht direkt, ob sie diesen Vertrag unterschreiben sollen, da sich an der Immobilie viel verändert hat...

Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
[QUOTE}...seit dem Kauf und der Preis für die Immobilie sich geändert haben könnte. (Sarnierung der Bäder, neue Legung von Mamorböden, Ausbau des Gartens, ...)
Was für ein Kauf?

Der Sachverhalt ist ziemlich wirr, vll geht es nochmal etwas genauer?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cranberry32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Bezugsberechtigte stand an erster Stelle die Bank. Es fand eine Einigung zwischen der Bank und C statt, sodass C die Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hat und der Kredit weiterläuft.

Kaufvertrag ist notariell beurkundet worden.

Die Immobilie ist in schlechtem Zustand für 120000 Euro von C und Vater gekauft worden (gehört also auch z.T. C), wurde aber Teilsaniert etc. und ist prinzipiell (aus Laiensicht) im Wert gestiegen.
C ist der Auffassung, dass dem nicht so ist, und demach sollten laut C nur 120000 in den Nachlass fallen.

-- Editiert von Cranberry32 am 26.05.2016 17:35

-- Editiert von Cranberry32 am 26.05.2016 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Glucke
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 95x hilfreich)

Erst mal vorweg: In dem Moment, als der Vater starb, bilden A,B und C eine Erbengemeinschaft qua Gesetz. § 2032 BGB
Diese Erbengemeinschaft handelt als Gesamthandschaft. Das bedeutet, das sämtliche Regelungen über den Nachlass bis zur Testamentseröffnung oder der Auseinandersetzung nur gemeinschatlich getroffen werden dürfen. § 2038 BGB

Zitat (von Cranberry32):
Es kommt zu einer Einigung zwischen A und B und der Stiefmutter C


Ich gehe davon aus, dass sich diese Einigung rein auf die Auszahlung bezieht. Gibt es die schriftlich?

Zitat (von Cranberry32):
ohne dass A und B, darüber mitentscheiden konnten. Ist dieser Schritt rechtens?


Nein - das ist nicht so ohne Weiteres möglich. Wie hat das C gegenüber der Bank erklärt? Hat sie eine Vollmacht?
Ansonsten wäre hier über eine Haftung der Versicherung nachzudenken. Scheinbar hat diese entgegen der Vereinbarung (Zitat: "in der Lebensversicherung war zunächst die Bank eingetragen") gehandelt. Solche Entscheidungen müssen einstimmig beschlossen werden, ansonsten sind sie anfechtbar.

Zitat (von Cranberry32):
A und B bekommen jedoch einen Anteil der belasteten Immobilie zugesprochen.


Welcher Anteil soll das sein? Ich denke, A und B werden ausgezahlt? Das wiederum geht nur vor dem Hintergrund, das A und B bereits einen Anteil haben. Oder bezieht sich die Auszahlung nur auf die Konten?

Zitat (von Cranberry32):
Lohnt sich ein Immobiliengutachten erstellen zu lassen


Wenn mehrere Beteiligte unterschiedlicher Auffassung sind, dann macht es aus meiner Erfahrung immer Sinn ein Gutachten erstellen zu lassen. Manche Banken bieten eine Immobilienbewertung auch kostengünstig an.

Zitat (von Cranberry32):
Kaufvertrag ist notariell beurkundet worden.


Wenn die Immobilie nun C allein gehört, wird es schwierig, weil der Eigentümer einer Bewertung zustimmen muss.
Ich fürchte, A und B haben sich ins Aus geschossen.

Delikte, wie Unterschlagung (was eigentlich), Betrug oder ungerechtfertige Bereicherung brauchen handfeste Beweise. Zusätzlich gehört unter anderem das Wissen und Wollen von C. Es muss beweisbar sein, dass C wusste, dass die Immobilie mehr wert ist. Und es muss nachweisbar sein, dass sie absichtlich dieses Wissen für sich genutzt hat. Das wird in der Regel schwierig. Ansatzpunkt sehe ich allenfalls in der Thematik eigenmächtiges Handeln im Falle der Lebensversicherungen zugunsten C.

Zitat (von cruncc1):
Der Sachverhalt ist ziemlich wirr, vll geht es nochmal etwas genauer?


Dem kann ich mich nur anschließen.

Signatur:

Hätten wir eine klare Sicht der Dinge, so würden wir Ursachen für das Glück schaffen, das wir uns wü

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cranberry32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Glucke):

Ich gehe davon aus, dass sich diese Einigung rein auf die Auszahlung bezieht. Gibt es die schriftlich?


Es geht hier um den Kauf der Erbanteile bzw. die Auszahlung von A und B letztenendes.
Mehr oder weniger, es gab eine Einigung via Briefverkehr zwischen den entsprechenden Vertretern der Parteien/Juristen, allerdings ist noch nichts unterschrieben worden oder Ähnliches.

Hallo!

Zitat (von Glucke):

Wenn die Immobilie nun C allein gehört, wird es schwierig, weil der Eigentümer einer Bewertung zustimmen muss.
Ich fürchte, A und B haben sich ins Aus geschossen.

Delikte, wie Unterschlagung (was eigentlich), Betrug oder ungerechtfertige Bereicherung brauchen handfeste Beweise. Zusätzlich gehört unter anderem das Wissen und Wollen von C. Es muss beweisbar sein, dass C wusste, dass die Immobilie mehr wert ist. Und es muss nachweisbar sein, dass sie absichtlich dieses Wissen für sich genutzt hat. Das wird in der Regel schwierig. Ansatzpunkt sehe ich allenfalls in der Thematik eigenmächtiges Handeln im Falle der Lebensversicherungen zugunsten C.

Die Immobilie gehört zur Hälfte C und zur anderen Hälfte der Erbengemeinschaft.
C streitet ab, die Immobilie sei binnen 8 Jahren im Wert gestiegen; es handle sich um eine optische Aufwertung der Immobilie.

Für eine Klage bräuchte man also definitiv handfeste Beweise?

Wie würde man den Fall denn lösen, wenn es zu überhaupt keiner Einigung kommen würde zwischen A, B und C? Doch auch über ein Gericht oder funktioniert das überhaupt nur dann, wenn es "Beweise" gibt?

Liebe Grüße und vielen Dank für die Auskünfte,

Cranberry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Also gekauft wurde die Immobilie vor 8 Jahren für 120.000 €. Sie gehörte je zur Hälfte der Stiefmutter und dem Vater.

Nun ist der Vater verstorben. Die Erbengemeinschaft bestehend aus Stiefmutter und den beiden Töchtern des Verstorbenen teilen sich also 50% der Immobilie im Wert von (damals) 60.000 € (die anderen 60.000 € gehören der Stiefmutter)

Die 50% teilen sich dann auf in 50% Stiefmutter und je 25% für jedes der beiden Kinder. Also pro Kind 15.000 €.

Wenn das ganze noch belastet ist, dann weden auch die Belastungen in obiger Quotelung verteilt. Dabei wäre dann interessant wie das tatsächlich mit der Lebensversicherung und den Bedingungen unter welchen Umständen an wen ausgezahlt werden darf ist.

Da klingen die angebotenen 8.000 € erstmal unfair. Gibt es noch weitere Verbindlichkeiten des Vaters, wie war das mit den Beerdigungskosten, die auch von allen 3 Erben zu tragen wären.

Zitat (von Cranberry32):
Darüber hinaus kam es bei A, B und C zu einer Einigung und C hat A und B einen Kaufvertrag geschickt über 8000 Euro, natürlich ist in diesem Vertrag die Immobilie unbelastet, A und B bekommen jedoch einen Anteil der belasteten Immobilie zugesprochen.


Was genau bedeutet das?

Die belastete Immo hat einen Wert von 120.000 € und noch eine Belastung von x €. In der Erbmasse sind dann 60.000€ und x/2 € Belastung. Ist der Vertrag so gedacht, dass die Stiefmutter dann den Kredit alleine weiterzahlt und dafür den Kindern anbietet sie mit 8000 € auszuzahlen (sozusagen die Belastung von den errechneten 15.000 (bei unbelasteter Immo) abzieht) ?

-- Editiert von ratlose mama am 31.05.2016 16:03

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

*gelöscht*

-- Editiert von ratlose mama am 31.05.2016 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cranberry32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zunaechst ist alles richtig, was gesagt wurde!
Die Beerdigungskosten sind von der Erbmasse abgezogen worden.
Der Kaufvertrag ist genauso angedacht wie gesagt.
A und B wird anteilig die belastete Immobilie zugesprochen, C wird sie bei Abschliessen des Kaufvertrages weiter abbezahlen.
Gibt es bei einer Lebensversicherung einen Unterschied zwischen Bezugs- und Bestimmrecht? Bezugsrecht hat sicher jener, der die LV ausgezahlt bekommt. Welche Rechte hat man mit dem Bestimmrecht?

Ich frage mich, wie es bei Leuten weitergeht, die ueberhaupt keine Einigung finden.

Liebe Gruesse und Danke,

Cranberry

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