Sehr geehrte Damen und Herren,
Tante und Onkel (kinderlos) sind kurz hintereinander verstorben und hinterlassen ohne Testament u.a. ein Haus mit Grundstück (Tante im Grundbuch eingetragen).
An Verwandten leben nur noch 3 Cousinen der Tante und 3 Neffen des Onkels.
Wie ist die Erbaufteilung und was sind denn nun die weiteren Schritte die man unternehmen muss? Kann die Erbengemeinschaft (bei Einvernehmlichkeit) die Immobilie verkaufen und den Gesamtnachlass aufteilen oder läuft alles unter amtlicher Verwaltung?
Welche Erfahrungen haben Sie?
Immobilie ohne Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer von den beiden ist zuerst verstorben?
Da kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Daher ist es unbedingt wichtig zu wissen, wer zuerst verstorben ist.
Wenn kein Testament vorhanden ist, muss zwingend je ein Erbschein nach dem Tod der Tante und nach dem Tod des Onkels beantragt werden.
Die Erbengemeinschaft muss sich selbst um die Auseinandersetzung des Nachlasses kümmern.
Wenn sich alle einig sind, kann der Grundbesitz verkauft werden.
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Danke für Ihre Antworten, aber bis heute wusste ich gar nicht, dass ich etwas erben könnte.
Ich wohne seit Jahren woanders und die Verwandschftsseite der Tante hatte die Betreuung übernommen, hatte mit dem Testament gerechnet und hat auch noch noch die Hausschlüssel.
Inzwischen weiß ich aber, dass die Tante keine Geschwister hatte und es sozusagen Großcousinen oder ähnliches sind.
Wie ist jetzt die gesetzliche Erbfolge und was sollte ich tun?
Im voraus Danke für die Ratschläge, ich bin echt in der Klemme.
...Wie ist jetzt die gesetzliche Erbfolge...
Das kommt darauf an, wer zuerst verstorben ist.
Knapp gesagt - sind sie der Neffe des Onkels und dieser ist zuerst gestorben, wird das mit der Immobilie nichts.
Ist die Tante zuerst gestorben, dann hat der Onkel einen Teil des Hauses geerbt und damit können Sie die Hand heben.
Knapp gesagt: Tante zuerst gestorben, 4 Monate später der Onkel, Betreuer kein Testament gefunden und jetzt gehöre ich zu einer Erbgemeinschaft. Wie ist in diesem Fall das Teilungsverhältnis zwischen 3 Neffen (2.Ordnung) und 3 Cousinen(3.Ordnung) und kann das ein Beauftragter aus der Erbengemeinschaft regeln?
Die Neffen erben, die Nichten mitnichten.
Vielen Dank für die Korrespondenz :-).
Ja, wenn die Erbengemeinschaft sich einig ist, dann kann einer aus der Erbengemeinschaft die Auflösung/Verkauf übernehmen (oder meinst du einen Fremden Dritten?) dann müßte entsprechend eine Vollmacht erteilt werden und zwar beim Notar. Dazu muss aber natürlich klar sein, wer zur Erbengemeinschaft gehört.
...dann müßte entsprechend eine Vollmacht erteilt werden und zwar beim Notar...
Das wäre dann so ziemlich das unsinnigste, was man hier machen könnte.
Hallo Dr. Lector - wieder dein altes Spiel - Kommentare abgeben ohne einen Hinweis, was denn deiner Meinung nach richtig wäre.
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