93 j Witwe möchte ihr Haus (sie lebt bereits in einer altengerechten Wohnung) an eines ihrer beiden Kinder verschenken .
Dieses Kind soll die Hälfte des Wertes der Immobilie (Gutachten soll erstellt werden) an das zweite Kind auszahlen.
Im Testament steht, das beide Kinder je zur Hälfte erben sollen.
Wie funktioniert das ?
Danke
Immobilie schenken
2. August 2017
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Frage vom 2. August 2017 | 09:13
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
Immobilie schenken
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#1
Antwort vom 2. August 2017 | 09:56
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat:Im Testament steht, das beide Kinder je zur Hälfte erben sollen.
Wie funktioniert das ?
Wenn die Immobilie nicht mehr zum Nachlass gehört, kann diese nicht mehr vererbt werden.
#2
Antwort vom 2. August 2017 | 11:52
Von
Status: Praktikant (606 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatIm Testament steht, das beide Kinder je zur Hälfte erben sollen. :
In welchem Testament steht das? Gibt es ein Ehegattentestament?
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#3
Antwort vom 2. August 2017 | 12:01
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
das Testament wurde nach dem Tod des Ehemanns verfasst.
#4
Antwort vom 2. August 2017 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (48965 Beiträge, 17238x hilfreich)
Für die Schenkung spielt es keine Rolle, was im Testament steht, wenn es sich nicht um ein gemeinsames Ehegattentestament handelt.
Für die Schenkung ist ein notarieller Übertragungsvertrag erforderlich.
-- Editiert von hh am 02.08.2017 12:35
#5
Antwort vom 2. August 2017 | 14:03
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
danke
und was ist mit Auszahlung der Hälfte an das zweite Kind ?
#6
Antwort vom 2. August 2017 | 17:15
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat:und was ist mit Auszahlung der Hälfte an das zweite Kind ?
Die Auszahlung erhält das zweite Kind doch offensichtlich vom Kind, das die Immobilie erhält. Das wird dann im notariellen Schenkungsvertrag geregelt. Einen Anspruch auf Auszahlung hat das Kind übrigens nicht.
#7
Antwort vom 2. August 2017 | 17:36
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
das ist zwischen den Schwestern geklärt !
Eine bekommt das ganze Haus geschenkt und die andere wird nach Immobiliengutachten ausgezahlt.
#8
Antwort vom 2. August 2017 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (48965 Beiträge, 17238x hilfreich)
Zitat:Eine bekommt das ganze Haus geschenkt und die andere wird nach Immobiliengutachten ausgezahlt.
Dann schreibt man das so in den notariellen Schenkungsvertrag rein. Die genaue Formulierung wird der Notar vorschlagen.
Was im Testament steht, spielt keine Rolle. Was nicht mehr da ist, kann nicht mehr vererbt werden. Sollten dadurch die testamentarischen Regelungen beeinflusst werden, dann muss ggf. auch das Testament geändert werden.
Wenn im Testament aber nur steht, dass beide Kinder zu gleichen Anteilen erben sollen, dann kann das so bleiben.
#9
Antwort vom 2. August 2017 | 20:51
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 14x hilfreich)
danke
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