Immobilien Schenkungen

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Globetrotter4711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien Schenkungen

Folgender Fall:

Ein Ehepaar überschreibt seinen 2 Kindern 2 Immobilien, die dem Ehepaar jew. zu 50% gehören. Zur selben Zeit überschreibt der Ehemann 2 nur in seinem Besitz befindliche Immobilien an die Söhne, jedem eine.
Da der Ehemann vor der 10 Jahresfrist verstirbt, zählen die Schenkungen zur Erbmasse. In einem Ehevertrag, der vor den Schenkungen gemacht wurde, ist die Ehefrau als Alleinerbin eingetragen.
Wie verhält es sich nun mit den Immobilien, bzw. deren Verkehrswerte? Werden die 2 Immobilien, die ausschl. dem Ehemann gehörten, auf die Ehefrau vererbt? Wie verhält es sich mit den 2 Immob., die beiden Eheleuten zu je 50% gehörten? Da den 2 Söhnen ja 25% bei Tod des Vaters zustehen, was wird darauf angerechnet (Barvermögen und/oder die Immobilien)?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Sie könnten nur den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen...

Eine Schebnkung "beeinflusst" den Ergänzungsanspruch nicht. Entweder hat man einen Anspruch oder eben nicht.
Zitat:
...wenn die Söhne mit dem Alleinerbe der Ehefrau nicht einverstanden sind, sondern ihren Pflichtteil fordern.

Es spielt keine Rolle, ob die Söhne damit "einverstanden" sind. Da diese enterbt wurden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) + ggf. einen Ergänzungsanspruch, den sie innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend machen können.
Zitat:
Da den 2 Söhnen ja 25% bei Tod des Vaters zustehen...

Der Pflichtteilsanspruch muss von den Söhnen geltend gemacht werden, dieser ist kein automatischer Anspruch.
Zitat:
was wird darauf angerechnet (Barvermögen und/oder die Immobilien)?

Es kommt darauf an, was im notariellen Übertragungsvertrages vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen