Immobilienkauf auf Rentenbasis in Mallorca

25. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
earni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf auf Rentenbasis in Mallorca

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand nützliche Tipps geben.
Der Sachverhalt:
Eine inzwischen 84-jährige Dame hat keine erbberechtigten Nachkommen. Nun möchte sie mir ihre Immobilie auf Mallorca auf Rentenbasis vererben. D.h., sie möchte bis zu ihrem Lebensende weiter in dem Haus wohnen und ich würde ihr monatlich eine vereinbarte Rente bezahlen.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Muss hier Erbschaftssteuer bezahlt werden und wenn ja, wieviel Prozent?
2. Sollte die Dame pflegebedürftig werden, möchte sie gerne ein Heim auf der Insel bewohnen. Wie klärt man das am Besten, so dass für mich keine Überraschungen entstehen? Sichere ich mich am besten ab, damit der Höchstbetrag von 180.000,- (ca.-Wert der Immobilie) nicht überschritten wird?
3.Wie kann man es bewerkstelligen, dass der Wunsch der Dame bis zum Ende auf der Insel wohnen bleiben zu können erfüllt wird, falls das Geld nach einer gewissen Zeit Heimaufenthalt aufgebraucht ist.
4. Wie formuliert man am sinnvollsten einen solchen Vertra, so dass beide Seiten mit möglichst wenig Folgekosten den größtmöglichen Nutzen erzielen?
Ja, das ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die mir zur Zeit unter den Nägeln brennen.
Würde mich sehr über Stellungnahmen freuen.
Name und Adresse der Dame gebe ich aus verständlichen Gründen nicht bekannt ;)
Herzliche Grüße von Earni

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hier gilt wahrscheinlich spanisches Erbrecht, so dass folgende Antworten nur unter dem Vorbehalt zu sehen sind, dass sie sich nach deutschem Erbrecht richten. Bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, so dass hier noch besondere Fallen lauern.

zu 1) Das kommt auf die Höhe der Rente an. Im konkreten Fall müsste die monatliche Rente etwa 3.260€ betragen, damit keine Schenkungssteuer anfällt.

zu 2) Sollst Du dann die Heimunterbringung bezahlen? Es sollten dann die maximalen heimkosten festgelegt werden.

zu 3) Gar nicht. Das ist eben das Problem an so einem Vertrag. Wenn die dame 110 Jahre alt wird, dann hast Du ein Problem. Es sei denn, die Dame geht das Risiko ein, nicht bis an ihr Lebensende versorgt zu sein.

zu 4) Das solltest Du den Notar fragen.

-- Editiert von hh am 26.08.2006 20:32:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen