Hallo,
folgende Situation:
Ehefrau verstirbt.
Ehegatte ist nicht befreiter Vorerbe.
Kind A der Ehefrau ist Nacherbe und soll 3/4 erben.
Kind B des Ehegatten ist Nacherbe und soll 1/4 erben.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Immobilie verkauft werden soll.
Welchen Anteil bekommen die 3 beteiligen Personen?
Immobilienverkauf -Anteil der Vor & Nacherben
18. Juli 2013
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Frage vom 18. Juli 2013 | 08:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Immobilienverkauf -Anteil der Vor & Nacherben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2013 | 10:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Die Anteile, auf die sich die 3 Personen sich einigen. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht, da keine der beteiligten Personen gezwungen werden kann, dem Verkauf zuzustimmen.
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#2
Antwort vom 18. Juli 2013 | 13:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Aha, ok.
Wie verhällt sich das wenn die Immobilie im Grundbuch 50%/50% auf die Eheleute verteilt ist.
Wären es dann
1/2 Ehemann
3/8 Kind A
1/8 Kind B
?
wundert mich das es dafür keine Regelungen gibt, da es doch ein alltäglicher Fall ist?
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#3
Antwort vom 22. Juli 2013 | 08:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
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