Immobilienverkauf -Anteil der Vor & Nacherben

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
longhjohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Immobilienverkauf -Anteil der Vor & Nacherben

Hallo,

folgende Situation:
Ehefrau verstirbt.
Ehegatte ist nicht befreiter Vorerbe.
Kind A der Ehefrau ist Nacherbe und soll 3/4 erben.
Kind B des Ehegatten ist Nacherbe und soll 1/4 erben.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Immobilie verkauft werden soll.

Welchen Anteil bekommen die 3 beteiligen Personen?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Anteile, auf die sich die 3 Personen sich einigen. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht, da keine der beteiligten Personen gezwungen werden kann, dem Verkauf zuzustimmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
longhjohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Aha, ok.

Wie verhällt sich das wenn die Immobilie im Grundbuch 50%/50% auf die Eheleute verteilt ist.

Wären es dann
1/2 Ehemann
3/8 Kind A
1/8 Kind B

?

wundert mich das es dafür keine Regelungen gibt, da es doch ein alltäglicher Fall ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
longhjohn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

niemand?

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1x Hilfreiche Antwort

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