Immobilienverkauf nach Schenkung

25. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hoher Weg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienverkauf nach Schenkung

Ich bekomme von meiner Mutter eine Immobilie, die sich seit 100 Jahren im Familienbesitz befindet, im Wert von 400.000 € im Rahmen des Freibetrags geschenkt.
Nach 2 Jahren verkaufe ich die Immobilie ( vermietetes Mehrfamilienhaus, in dem ich nie gewohnt habe ) für 450.000 €.

Fallen für die 50.000 € Erbschaftssteuer an, oder ist der Gewinn aus dem Verkauf unerheblich ?

Vielen Dank

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auf der Basis des Wertes zum Zeitpunkt des Erbfalls / der Schenkung berechnet.

Wie soll man sonst z.B. mit einem Aktienpaket umgehen, das 1 Jahr nach der Schenkung 500.000 Euro, nach 2 Jahren 600.000 Euro und nach 3 Jahren nur noch 300.000 Euro wert ist?

Das Finanzamt darf natürlich prüfen, ob der angegebene Wert korrekt ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen