Hallo zusammen!
Vorab:
Meine Großmutter hat zusammen mit meinem Großvater ein Berliner Testament gemacht, bei dem sich beide gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Als Erben wurden ihre Kinder eingetragen. Mein Großvater ist verstorben und das Testament kann jetzt nichtmehr verändert werden.
Nun möchte mir meine Großmutter eine Wohnung verkaufen, die sie selber aber noch nutzen möchte und dann soll diese mir gehören.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Wer legt den Verkehrswert der Immobile fest oder kann ein willkürlicher Betrag von meiner Oma genannt werden, ohne dass diese später von den Erben anfechtbar wäre?
Kann ich Ihr ein Wohn- oder Nutzungsrecht oder Wohnung eintragen lassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
liebe Grüße aus Berlin, Dennis
Immobilienverkauf trotz Testament / Wohnrecht
21. Februar 2018
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Frage vom 21. Februar 2018 | 16:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienverkauf trotz Testament / Wohnrecht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 19:36
Von
Status: Schlichter (7757 Beiträge, 4427x hilfreich)
Zitat:Wer legt den Verkehrswert der Immobile fest oder kann ein willkürlicher Betrag von meiner Oma genannt werden, ohne dass diese später von den Erben anfechtbar wäre?
Die Differenz von Kaufpreis und Verkehrswert ist eine Schenkung und die Erben könnten diesbezüglich ggf. Ergänzungsansprüche haben.
Zitat:Kann ich Ihr ein Wohn- oder Nutzungsrecht oder Wohnung eintragen lassen?
Die Großmutter kann sich den Nießbrauch vorbehalten oder sich ein Wohnrecht einräumen lassen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (46241 Beiträge, 16406x hilfreich)
@Cruncc1
Es kann auch eine böswillige Schenkung vorliegen (§ 2287 BGB
). Das wäre dann nicht erlaubt und kann zu einem Herausgabeanspruch der Schlusserben führen.
Eine Vertragsgestaltung, die zu einer (teilweisen) Schenkung der Immobilie an den Enkel führt, wäre daher nicht zulässig.
Zitat:Wer legt den Verkehrswert der Immobile fest
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