Indirekt enterben

10. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
PeterStein123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Indirekt enterben

Folgende Konstellation
Akteure:
Opa: reich, dement und nicht testierfähig, sonst noch eingermaßen fit; hat laut Testament sein Erbe gleichmäßig auf seine Kinder verteilt.
Vater: Ein Kind von Opa, todkrank, arm
guter und böser Sohn, Kinder von Vater und böser Mutter
böse Mutter, Frau von Vater

Vater: Ich enterbe bösen Sohn und böse Mutter. Böse Mutter bekommt gar nichts, böser Sohn nur ein Vermächtnis. Alleinger Erbe ist guter Sohn.
Böser Sohn und Mutter: Dann musst du uns aber den Pflichtteil geben!
Vater: Den könnt ihr gerne haben, bei mir ist eh nichts zu holen. Wenn aber Opa stirbt, schaut ihr in die Röhre!

Geht der Plan von Vater auf? Würde sich etwas ändern, wenn Opa zwar nicht dement wäre, er aber durch ein Berliner Testament gebunden wäre?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17244x hilfreich)

Wenn aber Opa stirbt, schaut ihr in die Röhre! Opa wird von seinen Kindern beerbt. Ob das jetzt mehrere sind oder nur der Vater, bleibt irgendwie unklar - aber der Enkel ("böser Sohn") und sein Mutter kriegen definitiv nichts. Einen Pflichtteil kriegen nur gesetzliche Erben - das ist hier der Vater (und seine evtl. vorhandenen Geschwister).
Würde sich etwas ändern, wenn Opa zwar nicht dement wäre, er aber durch ein Berliner (Berliner Testament ) Testament gebunden wäre? In einem Berliner Testament bedenkt man den Ehegatten - Sie haben nicht mal erwähnt, ob es zum Opa auch eine Oma gibt. Für den Enkel und seine Mutter ändert sich aber wiederum nichts, bloß für den Vater - wenn Opa die Oma bedenkt, hat der Vater (und wiederum seinen eventuellen Geschwister) bloß den Pflichtteil.

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#2
 Von 
PeterStein123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Vater geht davon aus, dass Opa ihn überlebt (Opa fit, Vater todkrank). Bei normale Erbfolge, würden dann - wenn Opa auch stirbt - die Kinder und die Frau zu Erben und das dicke Erbe von Opa bekommen. Das will Vater verhindern.

vom Berliner Testament gebunden:
Ich geh von der zweiten Phase des Berliner Testaments aus, wo der überlebende Ehegatte, bei seinem Ableben allen Kindern entsprechend dem gemeinsamen (und damit ab dem Tod des ersten Ehegatten nicht mehr änderbaren) Testament seinen Besitz vererbt. (kurzgefasst: Die Oma ist schon tot.)
Diese Situation entspricht m.E. dem dementen Opa, weil sich in beiden Fällen das Testament nicht mehr ändern lässt.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Vater kann nur über sein Vermögen testamentarisch verfügen.

Wenn der Vater tot ist und danach der Opa (sein Vater) stirbt, sind die Kinder des Vaters gesetzliche Erben des Opas, sie treten an die Stelle des Vaters. Was der verstorbene Vater vorher vererbt, enterbt oder verfügt hat, spielt für das Erbe des Opas keine Rolle mehr.

Wenn der Opa testamentarisch nichts anderes festgelegt hat, erben dann "böse" und "gute" Enkel zu gleichen teilen.

Die Witwe des verstorbenen Vaters erbt nichts.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PeterStein123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.
Wie ist das bei Erbfolge durch Testament?
Würde sich etwas ändern, wenn der Opa (bzw. Opa und Oma gemeinsam im Berliner Testament) den Vater zum Erben eingesetzt haben?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, das ändert nichts. Wenn der Vater bereits tot ist wenn der Opa stirbt, kann er nichts mehr erben. An seine Stelle treten seine Kinder, die das zu gleichen Teilen erben, was der Opa dem Vater testamentarisch vermacht hat. Die Enkel erben dann direkt vom Opa, nicht über den Vater.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PeterStein123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Und wenn der (tote) Vater aus einer anderen Quelle etwas erben würde: Gülte dann die gesetzliche Erbfolge, sein Testament, oder würden dann immer die Kinder berücksichtigt?

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

@TomRohwer:

Zitat:
Es erben dann seine Nacherben
stimmt so nicht absolut. Normalerweise wächst das Erbe den übrigen Erben an (§ 2094 BGB ) und die Kinder des weggefallenen Erben werden nichts bekommen.
Für die Enkelkinder im obigen Beispiel gilt die Ausnahme des § 2069 BGB , aber wenn der Vater anderweitig etwas hätte erben können ("andere Quelle", fällt das einfach nur flach.

-- Editiert von quiddje am 13.04.2015 13:28

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