Info über Pflichtteil

29. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bea1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Info über Pflichtteil

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage.Mein Papa ist vor 2 Wochen gestorben meine Stiefmutter musste dem Bestatter meine Adresse geben für das nachlassgericht.Es liegt kein Testament von Papa vor soviel ich weiß. Werde ich automatisch Angeschrieben von einem Notar Angeschrieben ob ich als Tochter den Pflichtteil erbe?

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 69x hilfreich)

Wenn Dein Vater kein Testament erstellt hatte, bist Du bereits Erbin - zusammen mit der Stiefmutter und ggf. weiteren Kindern Deines Vaters im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Einen Pflichtteilsanspruch haben nur bestimmte Verwandte, die Erben im Sinne der gesetzlichen Erbfolge wären, aber enterbt wurden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von Bea1999):
Es liegt kein Testament von Papa vor soviel ich weiß.


Dann geht es nicht um den Pflichtteil, sondern um den gesetzlichen Erbteil. Du bildest daher zusammen mit Deiner Stiefmutter eine Erbengemeinschaft.

Zitat (von Bea1999):
Werde ich automatisch Angeschrieben von einem Notar Angeschrieben ob ich als Tochter den Pflichtteil erbe?


Nur, wenn Deine Stiefmutter einen Erbschein beantragt. Du kannst auch selbst einen Erbschein beantragen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, wird das Nachlassgericht (nicht Notar) nicht von Amts wegen tätig. Man wird nicht informiert, dass man Erbe geworden ist.

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#4
 Von 
Bea1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das heißt ich muss einen Erbschein selbst beantragen sonst fall ich um das Erbe um

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Bea1999):
sonst fall ich um das Erbe um


Wie bitte?
Wie gesagt, Du BIST bereits Erbin. Ob Du oder Deine Stiefmutter den Erbschein beantragen, ändert daran nichts.

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#6
 Von 
Bea1999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich steh bissl auf der Leitung also wenn sie den Erbschein beantragt brauch ich das nicht machen verstehe ich das richtig ?

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von Bea1999):
Sorry ich steh bissl auf der Leitung also wenn sie den Erbschein beantragt brauch ich das nicht machen verstehe ich das richtig ?

Korrekt.

Üblicherweise beantragt ein Erbe einen gemeinschaftlichen Erbschein.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Bea1999):
Sorry ich steh bissl auf der Leitung also wenn sie den Erbschein beantragt brauch ich das nicht machen verstehe ich das richtig ?

Wenn man Erbe ist (hier: gesetzlicher Erbe), dann erbt man automatisch. Man muss nichts weiter dafür tun.
Aktiv werden innerhalb relativ kurzer Frist muss man, wenn man als Erbe das Erbe ausschlagen will.

Trotzdem sollte man sich natürlich möglichst bald um die Abwicklung des Erbes kümmern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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