Hallo,
mein unehelich geborener Sohn, ein beiderseitiges Wunschkind, wurde in den USA (sein Vater ist Amerikaner) gezeugt. Geboren wurde er in Deutschland.
Ist er nun erbberechtigt seinem Vater gegenüber? Sein Vater besitzt Vermögen in den USA, sowie - noch - in Deutschland eine Doppelhaushälfte, die er jedoch jetzt auch verkaufen wird. Für mich sieht es so aus, als wolle er unserem Sohn nichts "übrig lassen". Wie kann ich den Kleinen absichern? Und wäre er auch bezgl. des Vermögens, welches sich in den USA ausschließlich befindet, erbberechtigt? Wohin müsste ich mich wenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruss
lynnlynn
Internationales Erbrecht - USA/Deutschland
19. Januar 2006
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Frage vom 19. Januar 2006 | 18:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internationales Erbrecht - USA/Deutschland
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2006 | 09:09
Von
Status: Unbeschreiblich (48669 Beiträge, 17150x hilfreich)
Wo lebt denn der Vater des Kindes?
Und jetzt?
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