Ist Nacherbschaft möglich trotz Ausschlagung des Erbes des Vorerben?

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Speckbrust
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Nacherbschaft möglich trotz Ausschlagung des Erbes des Vorerben?

Hallo User,

ich bin Nacherbe meines Großvaters. Befreiter Vorerbe ist mein Vater, der allen Immobilienbesitz nach Großvaters Tod verkauft hat und sicherlich vieles davon auch verbraucht hat. Ich möchte das anstehende Erbe meines Vaters ausschlagen, da immer wenig Kontakt zu ihm bestand und ich weiß, dass er selbst oft über seine Verhältnisse lebte (ist für mich alles sehr undurchsichtig).
Nun meine Frage: Verliere ich damit auch gleichzeitig meine Nacherbschaft? Es bestünde ja eventuell doch die Chance, dass vom Nacherbe noch Restvermögen vorhanden ist (vermehrt wurde es durch meinen Vater auf keinen Fall).

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Nach meiner Auffassung schlägt man die Nacherbschaft nach dem Großvater nicht aus, wenn man die Erbschaft nach dem Vater ausschlägt.

Zur Sicherheit würde ich das aber in der Ausschlagungserklärung deutlich machen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Richtig. Es sind zwei verschiedene Erbfälle.
Davon abgesehen, sind die Verfügungen des Vaters über die Grundstücke dem Nacherben gegenüber relativ unwirksam. War ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speckbrust
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich war als Nacherbe im Grundbuch eingetragen. Nach dem Verkauf durch meinen Vater wurde ich aus dem Grundbuch gestrichen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Hast Du dem Verkauf durch Deinen Vater zugestimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Speckbrust
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Mein Vater hat meine Zustimmung dazu nicht benötigt, da er befreiter Vorerbe war. Ich wurde lediglich vom Amtsgericht informiert, sogar über den Verkaufserlös und auch über die Löschung meiner Nacherbschaft im Grundbuch. Es existiert jetzt also noch ein Teil des Nacherbes in Form von Geld oder es sind inzwischen Schulden, weshalb ich die Erbschaft meines Vaters ausschlagen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Nochmal: beide Erbfälle sind zu trennen. Die Frage muss also lauten, ob das Erbe des Opas überschuldet ist, oder ob der Nachlass des Vaters überschuldet ist. Ggf. müsse man beide Erbschaften ausschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen