Hallo User,
ich bin Nacherbe meines Großvaters. Befreiter Vorerbe ist mein Vater, der allen Immobilienbesitz nach Großvaters Tod verkauft hat und sicherlich vieles davon auch verbraucht hat. Ich möchte das anstehende Erbe
meines Vaters ausschlagen, da immer wenig Kontakt zu ihm bestand und ich weiß, dass er selbst oft über seine Verhältnisse lebte (ist für mich alles sehr undurchsichtig).
Nun meine Frage: Verliere ich damit auch gleichzeitig meine Nacherbschaft? Es bestünde ja eventuell doch die Chance, dass vom Nacherbe noch Restvermögen vorhanden ist (vermehrt wurde es durch meinen Vater auf keinen Fall).
Ist Nacherbschaft möglich trotz Ausschlagung des Erbes des Vorerben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nach meiner Auffassung schlägt man die Nacherbschaft nach dem Großvater nicht aus, wenn man die Erbschaft nach dem Vater ausschlägt.
Zur Sicherheit würde ich das aber in der Ausschlagungserklärung deutlich machen.
Richtig. Es sind zwei verschiedene Erbfälle.
Davon abgesehen, sind die Verfügungen des Vaters über die Grundstücke dem Nacherben gegenüber relativ unwirksam. War ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen?
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Ja, ich war als Nacherbe im Grundbuch eingetragen. Nach dem Verkauf durch meinen Vater wurde ich aus dem Grundbuch gestrichen.
Hast Du dem Verkauf durch Deinen Vater zugestimmt?
Mein Vater hat meine Zustimmung dazu nicht benötigt, da er befreiter Vorerbe war. Ich wurde lediglich vom Amtsgericht informiert, sogar über den Verkaufserlös und auch über die Löschung meiner Nacherbschaft im Grundbuch. Es existiert jetzt also noch ein Teil des Nacherbes in Form von Geld oder es sind inzwischen Schulden, weshalb ich die Erbschaft meines Vaters ausschlagen möchte.
Nochmal: beide Erbfälle sind zu trennen. Die Frage muss also lauten, ob das Erbe des Opas überschuldet ist, oder ob der Nachlass des Vaters überschuldet ist. Ggf. müsse man beide Erbschaften ausschlagen.
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