Hallo an alle User,
ich bin neu im Forum und bräuchte ein paar Antworten. Zunächst einmal ohne Rechtsbeistand.
Mein Vater verstarb anfang Dezember an Krebs. Sein Zustand wurde mir nur berichtet, da wir keinen Kontakt mehr zueinander hatten.
Er ( mein Vater) war mit Morphium sediert und dämmerte dahin. Sein Bruder und dessen Frau besuchte Ihn am Tage vor seinem Tode und fanden Ihn zusammenhaltslos phantasierend im Pflegebett vor.Die Lebensgefährtin meines Vaters mußte an diesem Tage private Dinge erledigen und verließ bei Ankunft meines Onkels das Haus. Nach drei Stunden kam Sie zurück und mein Onkel und seine Frau verabschiedeten sich von meinem Vater und verließen meinen Vater. Zwei Tage später erfahren Sie von der "neuen Frau" meines Vaters von dessem Ableben. Mein Vater hatte auf dem Sterbebett noch einmal geheiratet.
( 10 Stunden vor seinem Tod). Mein Vater und sein Bruder waren eine Erbengemeinschaft und meine Frage jetzt: Ist die "neue" Erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft???
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Ist die "neue" erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft?
13. Dezember 2009
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Frage vom 13. Dezember 2009 | 15:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die "neue" erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2009 | 18:21
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
#Mein Vater und sein Bruder waren eine Erbengemeinschaft und meine Frage jetzt: Ist die "neue" Erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft???#
Für die Erbfolge spielt es keine Rolle, wie lang eine Ehe bestand. Wenn die Ehefrau Erbin wurde, erbt sie auch den Anteil an der Erbengemeinschaft.
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