Ist dies rechtlich Ok?

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Heiko 27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist dies rechtlich Ok?

Hallo,

angenommener Fall:

Frau A hat 3 Kinder : K1,K2,K3.

K1 ist ausbezahlt und hat vor Notar unterschrieben dass er nichts mehr will.
K2 ist verstorben an Ihre Stelle rückt die Tochter von K2.
K3 steht nur Pflichtteil zu da Tochter von K2 zum Alleinerbe eingesetzt wurde.

So nun will Frau A Ihr Haus per Schenkung gleich das Haus an an Tochter von K2 übergeben, da Sie schon ein stolzes Alter erreicht hat. Nun ist es aber doch so, sollte Frau A die nächsten 10 Jahre eine Pflegefall werden fällt ja das Haus wieder in Ihren Besitz zurück sollte Ihre Rente und Pflegeversicherung nicht alles abdecken, oder Tochter von K2 begleicht monatlich das fehlende Geld!? (K! und K2 können ja nicht belangt werden wenn es um das Zahlen vom Pflegeheim geht oder?)
Zudem muss ja noch K3 der Pflichtteil ausbezahlt werden.
Was noch zu Erwähnen wäre ist dass, das Haus stark Renovierungsbedürftig ist.
Wäre es denn jetzt möglich ohne später rechtlich belangt zu werden, wenn Tochter von K2 Frau A das Haus abkauft , und Frau A dann Ihrerseits das Geld nimmt und das Haus renovieren lässt. Dann wären ja 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen keine Schenkung und das Geld ist weg demnach auch kein Erbe für K3.
Ein komplizierter Fall, wäre die so möglich?


Herzliche Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
und Frau A dann Ihrerseits das Geld nimmt und das Haus renovieren lässt.


Selbstverständlich handelt es sich dabei um eine Schenkung, wenn Frau A mit ihrem Geld das Haus der Enkelin renoviert. Insofern ändert das nichts an der grundsätzlichen Sachlage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und Frau A dürfte sich vor allem nicht vorsetzlich arm machen.
Übrigens ist K1 durch seinen freiwilligen Verzicht auf das Erbe nicht automatisch davon befreit im Falle der Bedürftigkeit seine Mutter unterstützen zu müssen. Diese sind verschiedene Rechtsbereiche (Erbrecht und Unterhaltsrecht).

Frau A könnte ihrer Enkelin das Haus schenken und im Falle der Pflege käme dann ggf. das Amt auf die Enkelin zu. Den Teil, den sie dann unter Umständen zahlt kann sie dann vermutlich vom Erbteil abziehen, wenn es dann zum tatsächlichen Erbfall kommt.
Kann denn nicht mit K3 eine Einigung erzielt werden?

Falls übrigens Frau A zusätzlichen Unterhalt benötigt, wären nur K1+K3 dran, denn soweit ich weiß, sind Enkel nicht unterhaltspflichtig.
Sollte das Haus Frau A im Pflegefall noch gehören, kann es auch sein, dass die Zahlungsaufforderung erst erfolgt, wenn Frau A verstorben ist. Dann müßte diese Forderung (s.o.) vom Erbe abgezogen werden, es würde also den Pflichtteil für K3 schmälern. Aus diesem Grunde würde ich - wenn ich Frau A wäre, alles lassen wie es ist.

0x Hilfreiche Antwort

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