Ist ein Wohnrecht nur höchstpersönlich nutzbar?

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
tinkerbelle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Wohnrecht nur höchstpersönlich nutzbar?

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Ich hoffe ich habe das richtige Forum dazu gewählt.

Frau "A" und Herr "B" haben 6 Kinder (C, D, E, F, G, H)
C, D, F, G sind bereits ausgezogen.

"E" soll den elterlichen Betrieb übernehmen (vorweggenommene Erbfolge) und mit dazu das Wohnhaus, das er dann renovieren soll. Für "A" und "B" soll ein Wohnrecht für die obere 4-Zimmer-Wohnung eingetragen werden (komplette Wohnung). In einem Zimmer soll "H" solange leben dürfen, wie sie (A und B) leben. Oder falls C, D, F oder G wollen sollen sie da auch ein Zimmer haben können.
E "hat nichts zu sagen" was die Wohnung von A und B betrifft.

Geht das? Der Steuerberater meinte das geht nicht, weil ein Wohnrecht nur höchstpersönlich nutzbar ist. Stimmt das so?

Es soll im Grundbuch eingetragen werden. Nun meinen A und B, wenn sie das Wohnrecht für die komplette Wohnung haben, dass sie bestimmen können, dass "H" mit ihnen dort wohnen darf. Sie wollen hingegen aber nicht, dass auf H ein Wohnrecht bis 25 eingetragen wird. (jetzt 21, mit abgeschlossener Ausbildung)



Und wie ist das, wenn das Haus renoviert werden muss (Dämmung, Fenster etc.), klar muss "E" das dann bezahlen, weil er Hauseigentümer ist, aber können A und B sagen "Dann und dann muss es gemacht werden"?

Was wenn kein Geld dazu da ist, einer meint, er bräuchte jetzt gleich neue Fenster und macht die alten kaput, damit E neue kaufen muss. Was macht man in so einer Situation?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ganz ehrliche Meinung? Ich würde die Finger davon lassen. Wenn jetzt die Eltern schon bestimmen, dass E das Haus renovieren soll, dann wird es früher oder später immer zu Schwierigkeiten kommen werden. Oft ist es so, dass die Eltern weiterhin "mitmischen" wollen im Betrieb etc. auch wenn sie die Führung längst abgegeben haben. Auch, dass sie E hinsichtlich des Wohnrechts derart bestimmend gegenüber treten, gibt mir echte Zweifel auf.

Da selbst ein gebranntes Kind, würde ich das so nicht mehr machen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Geht das? Der Steuerberater meinte das geht nicht, weil ein Wohnrecht nur höchstpersönlich nutzbar ist. Stimmt das so?...
M.M. stimmt das nicht.

Ihr solltet euch ggf. bei einem Notar beraten lassen.


... "Dann und dann muss es gemacht werden"?...
Nein. Ausnahmen wären natürlich möglich, z.B. wenn das Dach undicht wäre.;)

...Was wenn kein Geld dazu da ist, einer meint, er bräuchte jetzt gleich neue Fenster und macht die alten kaput, damit E neue kaufen muss. Was macht man in so einer Situation?...
Dann hat man Stress mit der "lieben" Familie.

Ich würde mir das gut überlegen!

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