Heute habe ich erfahren, dass ich im Testament
meiner Mutter nur als Vermächtsnisnehmerin eingesetzt bin. Meine beiden Geschwister allerdings als Erben.
Ist es ratsam den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen?
Kenne mich leider überhaupt nicht aus.
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Ist es ratsam den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen?
25. März 2013
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Frage vom 25. März 2013 | 16:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es ratsam den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. März 2013 | 15:35
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 514x hilfreich)
Das kommt darauf an, ob der Pflichtteil höher ist, wie das Vermächtnis.
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