Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Vater (63) schenkt seinem Sohn sein Haus im Jahr 1997. Notariell wird ein Wert von 200.000 DM angegeben und ein jährlicher Nießbrauchswert von 10.000 DM eingetragen. Der andere Sohn soll nicht erben.
Der beschenkte Sohn wohnt gemeinsam mit dem Vater in dem Haus, zahlt aber weder Miete noch beteiligt sich an den laufenden Kosten.
Nach dem Tod des Vaters soll ein Pflichtteil errechnet werden, das Haus hat mittlerweile einen Wert von 250.000 €.
Wenn der Nießbrauchswert über die Jahre vom Wert des Hauses im Jahr 1997 abgezogen wird, dann bleibt nicht mehr viel als Pflichtteil übrig.
Kann der Nießbrauchswert reduziert werden da der Erbe kostenfrei das Haus zu gleichen Teilen mit dem Vater bewohnt hat? Oder kann nur an das moralische Gewissen appellieren und um Gerechtigkeit bitten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Grüße
Al
Jahreswert des Nießbrauchs
29. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 29. Dezember 2022 | 16:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahreswert des Nießbrauchs
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 20:33
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4508x hilfreich)
ZitatWenn der Nießbrauchswert über die Jahre vom Wert des Hauses im Jahr 1997 abgezogen wird, dann bleibt nicht mehr viel als Pflichtteil übrig. :
Da wird nichts abgezogen.
Zitat:Kann der Nießbrauchswert reduziert werden da der Erbe kostenfrei das Haus zu gleichen Teilen mit dem Vater bewohnt hat?
Nein.
Zitat:Oder kann nur an das moralische Gewissen appellieren und um Gerechtigkeit bitten?
Was denn für eine "Gerechtigkeit"?
Und jetzt?
Schon
267.907
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten