Hallo,
ich bin verheiratet und habe 2 erwachsene Söhne (25 und 28 Jahre)
Ich besitze ein Zweifamilienhaus mit 1000 mtr.² Grundstück darauf. Ich bin als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen.
Mir werden die Arbeit sowie die Renovierungskosten zuviel.
Kann ich mein Anwesen verkaufen und mir evt. eine Eigentumswohnung kaufen ? Mwinw Frau wäre evt. nicht damit einverstanden.
Oder können mir das die Ehefrau oder die Söhne wegen einem zu erwartenden, kleineren Erbteil streitig machen oder gar ganz verwehren.?
Vorab Danke für die Hilfe
Jederzeit mein Haus verkaufen ?
27. Juli 2020
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Frage vom 27. Juli 2020 | 10:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Jederzeit mein Haus verkaufen ?
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 27. Juli 2020 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (31963 Beiträge, 5628x hilfreich)
Vielleicht. Aber das ist keine *Erbrechts-Frage*. Denn vor dem Erben kommt sterben. Es wäre zunächst eine *Kaufrecht*-Frage.ZitatKann ich mein Anwesen verkaufen :
Das könnte passieren. Dann wäre das wegen des folgenden Streits/Trennung/Scheidung eher eine *Familienrechts-Frage*.ZitatMwinw Frau wäre evt. nicht damit einverstanden. :
Oder man erkundigt sich, ob und unter welchen Umständen man ---sein Haus-- verkaufen kann.
Ich drehe es mal um : Du besitzt ein 1000qm-Grundstück mit Haus drauf.ZitatIch besitze ein Zweifamilienhaus mit 1000 mtr.² Grundstück darauf. :
Wohnt ihr alle 4 dort?
Würdest du allein in die ETW-Wohnung ziehen wollen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juli 2020 | 13:06
Von
Status: Lehrling (1346 Beiträge, 508x hilfreich)
Zitat:Mir werden die Arbeit sowie die Renovierungskosten zuviel.
Dann würde ich der nicht einverstandenen Ehefrau einfach mitteilen, dass man das alleine nicht mehr bewältigen kann und daher einen Gärtner und für die Renovierungsarbeiten entsprechende Handwerke beauftragt.
#4
Antwort vom 27. Juli 2020 | 16:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Erläuterung,
meine Frau und ich wohnen im EG ein Sohn wohnt in Süddeutschland und der andere wohnt, insgesamt 3-4 Monate über das Jahr verteilt, im 1. OG.
Ansonsten ist er berufl. unterwegst.
Meine Frau und ich sind Rentner.. Ich habe vorhin mit ihr gesprochen über das Thema.
Wenn in der neuen Eigentumswohnung ein Gärtchen dabei wäre, ist sie einverstanden.
Bleibt nur noch die Frage:
Muss ich meine beiden Söhne da fragen, bzw. könnten die rechtlich was dagegen unternehmen ?
Danke vorab
#5
Antwort vom 27. Juli 2020 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (38365 Beiträge, 13981x hilfreich)
Nein, das musst Du nicht. Erben kommt nach sterben und nicht vor sterben.
wirdwerden
#6
Antwort vom 27. Juli 2020 | 16:38
Von
Status: Richter (8005 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatMuss ich meine beiden Söhne da fragen, bzw. könnten die rechtlich was dagegen unternehmen ? :
Nein, die beiden Söhne haben nichts zu melden Es ist und bleibt dein Eigentum.
Deine Frau muss ggf. einem Verkauf gem. § 1365 BGB zustimmen, wenn du kein nennenswertes weiteres Vermögen vorhanden hast.
#7
Antwort vom 27. Juli 2020 | 21:32
Von
Status: Philosoph (13702 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
Das ist doch die beste Voraussetzung. Sucht euch etwas was euch beiden gefällt, und denkt dabei auch daran, dass ihr - hoffentlich - noch viel älter werdet (Stichwort: Barrierefreiheit).Zitat:Wenn in der neuen Eigentumswohnung ein Gärtchen dabei wäre, ist sie einverstanden.
Bezüglich des Verkaufs ist das korrekt.Zitat:Nein, die beiden Söhne haben nichts zu melden
Bedenken sollte man aber, dass der eine Sohn möglicherweise ein Mietrecht hat.
Wenn es allerdings nur ein Zweifamilienhaus ist(?) kann dieses recht einfach gekündigt werden.
Stefan
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