KFZ-Schein bei Versicherung nach Todesfall

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Corrumpo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Schein bei Versicherung nach Todesfall

Guten Tag,
ich hoffe, dass ich den Sachverhalt ausreichend schildern kann / gut verstanden habe.
Mein Vater ist leider Anfang Oktober verstorben , er hatte ein noch nicht vollständig abbezahltes Auto, auf das allerdings wohl eine Risikoversicherung abgeschlossen wurde, die greift, weil er verstorben ist, das Auto ist somit abbezhalt. Die Santander-Versicherung hat nun noch irgendeinen Brief (KfZ-Schein), den meine Verwandtschaft (seine Mutter + Geschwister) wohl bräuchten, um das Auto zu verkaufen. Die geben diesen aber anscheinend nur gegenüber Leuten heraus, die erbberechtigt sind. Da ich das einzige Kind bin, wäre das wohl ich gewesen, aber ich habe bewusst das Erbe ausgeschlagen (Schulden > Wert des Autos), meine Verwandtschaft wird das Erbe wohl auch ausschlagen.
Gibt es somit keine Möglichkeit, diesen Brief zu erhalten und bedeutet das, dass das Auto an die Bank übergeht?
Hätte ich das Auto einfach so bekommen, wenn er es mir vor seinem Tod offiziell geschenkt hätte?
Danke für jede Information

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Corrumpo):
den meine Verwandtschaft (seine Mutter + Geschwister) wohl bräuchten, um das Auto zu verkaufen.



Zitat (von Corrumpo):
ich habe bewusst das Erbe ausgeschlagen


Zitat (von Corrumpo):
meine Verwandtschaft wird das Erbe wohl auch ausschlagen.




Wie wollt ihr dann was verkaufen, was euch gar nicht gehört?



Zitat (von Corrumpo):
bedeutet das, dass das Auto an die Bank übergeht?



Nein, aber an die rechtmäßigen Erben und dafür will die Bank einen Nachweis.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Corrumpo):
Hätte ich das Auto einfach so bekommen, wenn er es mir vor seinem Tod offiziell geschenkt hätte?


Möglicherweise. Aber "einfach so schenken", ist bei einer Sicherungsübereignung auch nicht. Wenn jetzt alle das Erbe ausschlagen, erbt das Bundesland und das Finanzamt wird das Auto verwerten, um die weiteren Schulden teilweise zu bezahlen.

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