KFZ Ummeldung trotz gesetzl. Erben als Lebensgefährte

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Ummeldung trotz gesetzl. Erben als Lebensgefährte

Meine Lebensgefährtin (18 Jahre zusammen, nicht eingetragen) und ich haben uns am 01.06.2019 ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Dieses wurde von unserem gemeinsamen Geld bar bezahlt. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben und auch das Fahrzeug und die Versicherung auf ihren Namen angemeldet. Nun ist meine Lebensgefährtin leider am 04.07.2019 verstorben. Zu ihrer Familie gehören noch ihr Vater, der 90 Jahre alt ist und im Pflegeheim lebt und im Rollstuhl sitz, eine Schwester und einen Halbbruder. Schulden hatten wir gemeinsam keine. Die gesetzlichen Erben (Vater, Schwester, Halbbruder) erheben auch keinen Anspruch auf das Fahrzeug und sind auch (mündlich) einverstanden das das Fahrzeug an mich übergeht.

Meine Frage nun.
Kann ich das Fahrzeug jetzt einfach auf mich ummelden lassen, also mich als Fahrzeughalter eintragen lassen und die Versicherung auf mich umschreiben lassen? Der Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein sowie das Fahrzeug befindet sich in meiner Obhut.
Meine Lebensgefährtin wollte auch das ich im Todesfall der Fahrzeughalter werde. Leider wurde das nicht schriftlich niedergeschrieben. Testament oder dergleichen existiert auch nicht.

Kann ich das Fahrzeug ohne Erbschaftsbrief, Verzichtserklärung oder ähnliches der gesetzlichen Erben einfach so auf mich ummelden lassen oder wären da irgendwelche Formalitäten notwendig? Der Vater (erster Erbfolger) könnte auch eine eventl. Verzichtserklärung oder Erbausschlagung auch nicht persönlich bei einem Notar vorbringen da wie schon erwähnt 90 Jahre, Pflegeheim und im Rollstuhl sitzend. Geistig ist er jedoch zurechnungsfähig. Wäre dazu ein Notar notwendig oder würde das auch formlos mit seiner und meiner Unterrschrift gehen?

Würde die Versicherung einen Erbschaftsbrief brauchen oder reicht da die Sterbeurkunde?
In den Versicherungspapieren ist meine Lebensgefährtin und "ein weiterer Fahrer" als Lenker des Fahrzeugs eingetragen. Spezifisch mein Name steht da nicht drin. Mein Name ist der Versicherung jedoch bekannt durch den vorhergehenden Wagen.

Ich wäre sehr Dankbar für eine brauchbare Antwort. Im Moment weiß ich sowiso nicht wo mir der Kopf steht da aber das mit dem Fahrzeug ja doch recht zügig erledigt sein sollte bitte ich um eine kompetente Auskunft.
Meine Partnerin wurde gerade mal 50 Jahre alt.

Vielen lieben Dank

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von Robert123456):
Nun ist meine Lebensgefährtin leider am 04.07.2019 verstorben.


Mein aufrichtiges Beileid.


Zitat (von Robert123456):
erheben auch keinen Anspruch auf das Fahrzeug und sind auch (mündlich) einverstanden das das Fahrzeug an mich übergeht.


Das solltest du dir nach Möglichkeit schriftlich von allen geben lassen. Ein Notar ist hierfür nicht nötig.


Zitat (von Robert123456):
Kann ich das Fahrzeug jetzt einfach auf mich ummelden lassen, also mich als Fahrzeughalter eintragen lassen



Ja das kannst du.


Zitat (von Robert123456):
die Versicherung auf mich umschreiben lassen?



Du möchtest ihren Versicherungvetrag übernehemen?


Zitat (von Robert123456):
Meine Lebensgefährtin wollte auch das ich im Todesfall der Fahrzeughalter werde.



Wichtiger wäre, dass du Eigentümer wirst. (siehe oben)



Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Robert123456):
Nun ist meine Lebensgefährtin leider am 04.07.2019 verstorben.


Mein aufrichtiges Beileid.
Vielen lieben Dank

Zitat (von Robert123456):
die Versicherung auf mich umschreiben lassen?



Du möchtest ihren Versicherungvetrag übernehemen?

Ja, möchte ich. Mir ist auch bewusst das sich dadurch die Beiträge erhöhen könnten.


Zitat (von Robert123456):
Meine Lebensgefährtin wollte auch das ich im Todesfall der Fahrzeughalter werde.



Wichtiger wäre, dass du Eigentümer wirst. (siehe oben)
Ja, das meinte ich auch damit. (Kaufvertrag müßte ich jetzt aber nicht auf mich umschreiben lassen?)



Gruß charly


Erstmal schon mal, vielen Dank
Hört sich im Moment ja doch nicht so komliziert an wie ich dachte.

-- Editiert von Robert123456 am 07.08.2019 12:30

-- Editiert von Robert123456 am 07.08.2019 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

.
Ist es im Prinzip auch nicht.

Kläre aber im eigenen Interesse nachweisbar die Eigentumsverhältnisse.
Das vermeidet spätere Konflikte wenn jemand sich nicht mehr an das Gesagte erinnern kann.

Ob du den Versicherungsvertrag und dami auch die SF Klasse/Prozente übernehmen kannst
mußt du mit der Versicherung klären. (Hattest du schon mal ein Fahrzeug angemeldet?)

Abbuchung des Finanzamtes für dir Kfz Steuer müsste auch noch geändert werden.


Zitat (von Robert123456):
Meine Partnerin wurde gerade mal 50 Jahre alt.



Wahnsinn; da geht einem Einiges durch den Kopf.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf mich selber hatte ich noch kein Fahrzeug angemeldet. Bin aber auch 53 Jahre alt und besitze den Führerschein Seit 2010

Die Abbuchung für die Steuer und Versicherung bleibt sich gleich da wir ein gemeinsames Konto hatten.

Soll ich die Versicherung fragen ob die etwas benötigen von den gesetzl. Erben oder ist da der Nachweiß zum Verzicht nur für mich persönlich gedachte wenn jemand seine Meinung ändern sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49387 Beiträge, 17370x hilfreich)

Zitat:
und besitze den Führerschein Seit 2010


Dann kannst Du bestenfalls in SF 9 kommen auch wenn Deine Lebensgefährtin einen höheren Schadenfreiheitsrabatt hatte.

Zitat:
Die Abbuchung für die Steuer und Versicherung bleibt sich gleich da wir ein gemeinsames Konto hatten.


Durch die Ummeldung musst Du sowieso einen neuen Versicherungsvertrag abschließen und auch für die Steuer gibt es einen neuen Steuerbscheid.

Zitat:
Soll ich die Versicherung fragen ob die etwas benötigen von den gesetzl. Erben oder ist da der Nachweiß zum Verzicht nur für mich persönlich gedachte wenn jemand seine Meinung ändern sollte?


Das ist für beides wichtig. Die Versicherung möchte voraussichtlich auch eine Bestätigung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 94x hilfreich)

Ich würde da langsamer rangehen. Du bist kein Erbe, oder?
Kannst du nachweisen durch Testament, dass du mit ihrem Eigentum umgehen darfst?
Hast du einen Erbschein, der deine Anteile belegt?
Hat deine Freundin irgendwas geregelt zu deinen Gunsten?
Mündliche Absprachen gelten da nichts.

Ich drücke dir mein Beileid aus, rate aber, nicht zu schnell alles regeln zu wollen, ohne rechtliche Grundlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigendlich steht alles im ersten Beitrag was ich habe und was nicht.

Also:
Sterbeurkunde - Ja (kommt die nächsten Tage)
Testament - Nein (existiert keines)
Sonstige schriftliche Vereinbarungen von meiner Lebensgefährtin - Nein
Erbschein - Nein
(Bis jetzt) keine schriftliche Vereinbarung von der Familie, nur mündlich.

Es wusste eben keiner wie schlimm ihre Krankheit war und wie das ganze ausgeht. Damit hat keiner gerechnet.
Hätte ich das vorher gewusst hätten wir den Wagen gleich auf mich angemeldet und wir hätten jetzt die Probleme nicht.

In den Versicherungspapieren ist meine Lebensgefährtin und "ein weiterer Fahrer" als Lenker des Fahrzeugs eingetragen. Spezifisch mein Name steht da nicht drin. Mein Name ist der Versicherung jedoch bekannt durch den vorhergehenden Wagen.

Hab aber gerade einen Anruf der Schwester bekommen und der Vater (1 Erbe) ist sofort bereit alles zu unterschreiben was nötig ist damit ich den Wagen auf mich schreiben lassen kann.
Bin ja fast wie ein zweiter Sohn für ihn. Also die Familie ist geschlossen dafür das der Wagen an mich gehen soll.

Ich hatte im ersten Beitrag vergessen zu erwähnen das der Vater auch einen kleinen Betrag von der Sozialhilfe für das Pflegeheim bekommt. Kann es da zu problemen kommen und wie könnte man dagegen wirken?
Vielleicht mit einer Verzichtserklärung für das Erbe vom Vater? Dann würde das ganze an die Schwester (2. Erbe) gehen und die hat aber keinerlei finanzielle Belastungen. Diese würde ja dann eine Schenkung oder ähnliches mit mir aufsetzen.

-- Editiert von Robert123456 am 07.08.2019 20:08

-- Editiert von Robert123456 am 07.08.2019 20:10

-- Editiert von Robert123456 am 07.08.2019 20:11

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14730 Beiträge, 4526x hilfreich)

Hallo,

gegenüber der Versicherung und den Ämtern ist das alles ganz einfach, du musst das Fahrzeug nur auf dich ummelden. Da interessiert es niemanden, ob es gekauft, geschenkt, oder geerbt wurde (in diesem Fall dürfte es übrigens für den Anteil der deiner Lebensgefährtin gehörte eine Schenkung* sein).

*diese müsste auch dem Finanzamt angezeigt werden - Achtung Freibetrag, ab 20.000 Euro werden Steuern fällig

Problematisch kann nur die erbschaftsrechtliche Seite sein. Denn der oben angesprochene Anteil zählt zur Erbmasse und könnte herausgefordert werden. Daher würde ich mir von allen in Frage kommenden Erben eine Verzichtserklärung ausstellen lassen, damit wärst du imho einigermaßen sicher.
Andererseits riskierst du aber auch nur das Auto selber, daher ist es fast gleich ob du es später herausgeben musst oder sofort (das sind ja die Alternativen).

Anmerkung: Mit "herausgeben" meine ich die Auseinandersetzung, denn wenn ein Erbe das Auto will dann muss er dir natürlich deinen Anteil auszahlen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, die Familie steht da voll hinter mir und da ist es nahezu unwahrscheinlich das es da jemals eine Forderung seitens der Familie geben wird. Um das mache ich mir keine Sorgen. Ich werde aber trotzdem zur Vorsorge eine Verzichserklärung aufstellen und dann alle unterschreiben lassen. Das wollte jetzt auch letzendlich ihre Schwester so.
Es wäre ja auch nur wegen dem Auto, sonst würde es für die Familie auch nichts zum erben geben.
(ausser ein leicht überzogenes Konto das aber sowiso ich ausgleichen muß wegen dem gemeinsamen Konto)

Ist jetzt nur die Frage, kann man das Schreiben formlos aufstellen oder gibt es für so was Vorlagen? Vor allem muß die Erklärung handgeschrieben sein oder kann man den Text auf dem PC schreiben und dann alle unterschreiben lassen? Müßte man die Erklärung dann von einem Notar beglaubigen lassen oder genügen die Unterschriften?
Kann man eine Verzichtserklärung so aufstellen das alle möglichen Erben auf der Erklärung aufgeführt werden und dann alle unterschreiben lassen oder bräuchte man für jede Person eine eigene Erklärung?

Mir ist jetzt auch aufgefallen das die Versicherung in den Papieren eingetragen hat das meine Lebensgefährtin und ich verheiratet war. Das auch nicht stimmt. Das war scheinbar auch ein Druckfehler.

Ich werd jetzt gleich mal die Versicherung anrufen. Ich brauche ja sowiso eine neue eVB Nummer.
Ohne der Nummer kann ich ja am Verkehrsamt sowiso nichts machen.

Ich muß schon sagen. Es war der richtige weg hier um Rat zu fragen denn jetzt bin ich schon ein wenig beruhigter. Ich dachte echt daß das komblizierter sein wird. Und die Versicherung wird mir da sicher auch keine Steine in den Weg legen, die wollen ja auch sicher das man weiterhin bei ihnen bleibt. Die helfen mir da sicher auch weiter.

Also schon mal vielen lieben Dank für die überaus klärenenden Antworten und Tipps.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 198x hilfreich)

Auch von mir herzliche Anteilnahme.

Zu den Fragen:

Zitat (von Robert123456):
kann man das Schreiben formlos aufstellen oder gibt es für so was Vorlagen?

Das geht formlos. Man sollte jedoch die Erklärung so formulieren, dass die Erben ihr Erbe nach Frau N.N. an Herrn M.M. verschenken.

Zitat (von Robert123456):
Vor allem muß die Erklärung handgeschrieben sein oder kann man den Text auf dem PC schreiben und dann alle unterschreiben lassen?

Kann man auf dem Computer schreiben und ausdrucken. Lediglich die Unterschriften müssen von Hand geleistet werden.

Zitat (von Robert123456):
Müßte man die Erklärung dann von einem Notar beglaubigen lassen oder genügen die Unterschriften?

Da bin ich mir etwas unsicher. Einerseits muss gemäß § 2371 BGB ein Erbschaftskauf die notarielle Form haben. Andererseits handelt es sich hier um eine Schenkung und keinen Kauf, sodass § 2371 BGB hier m.E. nicht zutrifft. Dann wäre die Schenkung formfrei und bereits (mündlich) geschehen, und die schriftlichen Erklärungen nur noch die Bestätigung dafür. Ich denke, dass ein Notar nicht erforderlich ist, wenn alle sich einig sind und keine Grundstücke u.ä. zum Erbe gehören.

Zitat (von Robert123456):
Kann man eine Verzichtserklärung so aufstellen das alle möglichen Erben auf der Erklärung aufgeführt werden und dann alle unterschreiben lassen oder bräuchte man für jede Person eine eigene Erklärung?

Das ist eine Frage der Formulierung. Grundsätzlich kann man alle Erklärungen in einem einzigen Dokument zusammenfassen. Wenn jede Person ein einzelnes Dokument unterschreibt, könnte es lauten: "Ich verschenke meinen Anteil am Erbe nach Frau N.N. an Herrn M.M."

Bitte auch das weiter oben Gesagte zur Schenkungssteuer beachten!

Alles Gute und viel Kraft für die kommende Zeit.


-- Editiert von so475670-44 am 08.08.2019 17:49

-- Editiert von so475670-44 am 08.08.2019 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14730 Beiträge, 4526x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bitte auch das weiter oben Gesagte zur Schenkungssteuer beachten!
Dazu fällt mir noch ein, dass der Freibetrag bei 20.000 Euro pro Person liegt. Wenn es also mehrere Erben gibt, dann auch mehrmals den Freibetrag. :)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank auch für das Beileid.

Hab heute mit der Versicherung telefoniert und auch meine persönlichen Daten schon angegeben. Sie eVB Nummer hab ich auch gleich erhalten, kann also Montag gleich aufs Verkehrsamt und den Wagen ummelden. Nach einen Erben wurde ich gar nicht gefragt. Nebenbei bemerkt stand auch in der Versicherung drinne das meine Lebensgefährtin verheiratet war, was ja nicht stimmt. Ich habe dies auch gleich berichtigt.

Wegen der Einstufung zur SF Klasse versucht die Mitarbeiterin der Versicherung das beste raus zu holen. Natürlich werde ich nicht so günstig eingestuft werden wie meine Lebensgefährtin aber ich denke mal die Mitarbeiterin versucht da das Beste raus zu holen. Wegen der günstigen SF hat meine Lebensgefährtin wahrscheinlich auch den Wagen wieder auf sich angemeldet. Es konnte ja vor 1 1/2 Monaten keiner wissen das alles so schlimm ausgeht. Am Dienstag telefoniere ich noch mal mit der Mitarbeiterin der Versicherung und dann weiß ich mehr wegen der SF Klasse. Vielleicht werden mir auch Prozente von meiner Lebensgefährtin angerechnet, mal sehen. Die Versicherung weiß auch das ich hauptsächlich der Fahrer des Wagens war/bin.

Wegen der Erbverzichtserklärung (Vertrag) habe ich gelesen das da nur ein Notar benötigt wird wenn der Erlasser noch lebt. In meinem Fall wo der Erblasser leider verstorben ist bräuchte man keinen Notar.

-- Editiert von Robert123456 am 08.08.2019 18:43

-- Editiert von Robert123456 am 08.08.2019 18:44

-- Editiert von Robert123456 am 08.08.2019 18:45

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

.
Super - freud mich!

Wünsche dir viel Kraft und alles Gute! Das wird!


gruß charly


PS: Halt uns auf dem Laufenden.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön,

Ich halte euch auf den Laufenden bis alles erledigt ist. Es könnte ja sein das jemand mal so einen ähnlichen Fall hat und dann soll er auch lesen können wie alles ausgegangen ist. Machen leider viele nicht.

Auf jeden Fall schon mal einen riesen Dank an alle hier für die wirklich guten Ratschläge und Tipps. Das hat mir echt geholfen. Und noch mal einen herzlichen Dank für die Beileidsbekundungen.
Es will immer noch in meinen Kopf das es sie nicht mehr geben soll.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Robert123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Ratgeber,

Ich war heute auf dem Verkehrsamt und die Ummeldung hat reibungslos geklappt. Der Wagen ist somit auf mich umgeschrieben. Mit der Versicherung ist auch alles geklärt. Ich hatte letztendlich zur Auswahl die teure Variante mit 689 Euro also SF01 und die günstigere Variante mit 488 Euro also SF09. Da ich noch nie ein Auto auf mich selber angemeldet hatte. Bei der SF09 Variante brauchte ich allerdings die Erlaubnis des nächsten Erben wegen den % meiner Lebensgefährtin. Das heißt das ich einen gewissen Teil ihrer % übernehmen kann. Habe dann von der Versicherung ein Formular (eine Rabattübertragung) per E-Mail zugeschickt bekommen und die mußte ich von ihrem Vater unterschreiben lassen. Das hat bestens geklappt und somit habe ich jetzt die SF09 mit 488 Euro jährlich erhalten. Meine Lebensgefährtin hatte SF12 also 350 Euro im Jahr. Ich denke mal, da bin ich doch noch gut dabei weggekommen.

Vielen lieben Dank auch nochmal an alle für die vielen Tipps und Ratschläge und vor allem die lieben Beileidsbekundungen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Freud mich das alles geklappt hat und Danke für die Rückmeldung.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.372 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.014 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen