KINDER EINES UNEHELICHEN KINDES

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
beagle11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KINDER EINES UNEHELICHEN KINDES

Guten abend,meine vorerst allgemeine frage ist folgende:
mein unehelicher vater, einziges kind, ist vor 30 jahren gestorben,und von meiner mutter höre ich jetzt das sein vater verheiratet war,ohne kinder, und ein großes haus besaß.
habe ich noch irgendwelche chancen auf irgend ein erbe?
eine grundsätzliche antwort würde mir im moment sehr helfen.
mfg.Günter :???:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ansprüche ans Erbe deines vaters verjähren nach 30 Jahren, daraus ist also nichts mehr zu holen.

Aber es geht dir ja wohl auch um den Großvater. Erste Bedingung fürs Erben: Ist dein Großvater denn überhaupt verstorben? Wenn ja, wann?
Außerdem wäre es noch wichtig, zu wissen, wann du geboren bist, denn im Erbrecht unehelicher Kinder hat sich so einiges getan in den Jahren...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Vielleicht mal soviel: alle nichtehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, die sind auch heute noch nicht mit ihrem Vater verwandt. Schon dadurch könnte ein Erbe ausgeschlossen sein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.08.2011 08:30:19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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