Hallo Forum,
mich betrifft eventuell folgender Sachverhalt und ich würde mich freuen, wenn jemand eine Meinung hierzu hätte:
Meine Großmutter väterlicherseits ist vor zwei Wochen verstorben. Ich habe (ebenso wie mein Vater) seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu der Frau und auch fast keine Erinnerung.
Offensichtlich ist die Frau verarmt verstorben und hinterlässt nur Schulden.
Mein Vater verzichtet auf das Erbe. Für die Beerdigungskosten kann er wegen geringfügigem Einkommen nicht aufkommen ( § 74 SGB XII
).
Meine Frage:
Kann ich für eventuelle Schulden meiner Großmutter sowie die Beerdigungskosten zur Kasse gebeten werden und wenn ja, was müsste ich tun, um dies zu verhindern?
Besten Dank für die Mühe,
Emil2010
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-- Editiert am 03.02.2010 14:23
-- Editiert am 03.02.2010 14:24
Kann Enkel Schulden erben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo
so weit ich weiß nicht.
Sie müssen aber auch auf das Erbe verzichten.
Schulden werden vorher nicht bekannt gegeben.
Genau kann ich es aber auch nicht sagen.
lieben Gruß Hannah
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Hi,
das Erbe wandert von einem Erbberechtigten zum Nächsten. Wenn Ihr Vater es ausschlägt, sind erstmal seine Geschwister dran. Gibt es keine oder schlagen die das Erbe auch aus, sind Sie dran mit erben bzw. mit dem Ausschlagen des Erbes. Erklären Sie halt beim zuständigen Nachlaßgericht, daß Sie das Erbe ausschlagen - und dies schnell, denn die Erbausschlagung ist an eine 6-Wochen-Frist gebunden.
Gruß vom mümmel
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Hallo mümmel,
vielen Dank für die Antwort!
Das Nachlaßgericht ist 500Km entfernt, aber das müsste ja auch schriftlich per Einschreiben gehen?
Gibt es da Formvorschriften?
Gruß,
emil2010
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noch eine Nachfrage:
müsste ich den Verzicht auch für mein 2-jähriges Kind erklären?
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Hi,
schriftlich - müßte gehen. Rufen Sie an und fragen - schlimmstenfalls müssen Sie zum Notar gehen.
Das Kind folgt Ihnen in der Erbfolge - also müssen Sie und der andere Elternteil auch für das Kind ausschlagen.
Gruß vom mümmel
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quote:
Wenn Ihr Vater es ausschlägt, sind erstmal seine Geschwister dran.
Das ist falsch. Wenn der Vater ausschlägt, dann treten an seine Stelle dessen Kinder, also der Fragesteller.
quote:
denn die Erbausschlagung ist an eine 6-Wochen-Frist gebunden.
Die Frist beginnt aber erst mit dem Tag, an dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist. Das ist hier frühestens der Tag, an dem der Vater das Erbe ausgeschlagen hat.
quote:
Das Nachlaßgericht ist 500Km entfernt, aber das müsste ja auch schriftlich per Einschreiben gehen?
Das geht nicht schriftlich per Einschreiben. Das geht entweder über einen Notar oder auch über ein in Deiner Nähe befindliches Nachlassgericht. In beiden Fällen ist aber ein persönliches Erscheinen erforderlich.
quote:
müsste ich den Verzicht auch für mein 2-jähriges Kind erklären?
Ja, das solltest Du dann gleichzeitig mit Deiner Ausschlagung machen.
Durch eine Ausschlagung kannst Du aber nicht verhindern, dass Du für die Beerdigungskosten aufkommen musst. Falls Deine Großmutter noch weitere Kinder hatte, müssen diese aber vorrangig für die Beerdigungskosten aufkommen.
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Hallo Mümmel, hallo hh,
vielen Dank für die Mühe.
hh, verstehe ich Dich richtig, dass ich, wenn ich der Einzige in der Erbfolge bin, der finanziell in seinem Leben was auf die Reihe bekommen hat, für jemanden bezahlen soll, mit dem ich nie in meinem Leben was zu tun hatte und von dem ich im Gegensatz zu den leiblichen Kindern der Erblasserin nie Unterhalt bezogen habe???
Gruß,
emil07
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Hi,
na ja, die Steuerzahler hatten aber auch nie was mit der Frau zu tun und haben von ihr auch nie Unterhalt bekommen - warum sollten die das dann also bezahlen? Im übrigen ist das nun mal gesetzlich so geregelt - wie so oft im Leben kann man da halt nichts machen...
Gruß vom mümmel
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--- editiert vom Admin
Wir sind derzeit in ähnlicher Situation.Mein Vater ist verstorben und haben auch seit über 30 Jahren keinerlei Kontakt zu ihm gehabt, da er diesen nicht wollte. Nun müssen wir auch für die Bestattung aufkommen, da kommen wir nicht drumherum. Wir (2 Geschwister) haben die Erbschaft an unserem Wohnort ausgeschlagen und meine Tochter (einziges Kind) gleich mit, denn sonst wäre sie gleich an nächster Stelle gewesen.
Das Nachlassgericht gibt die Erbausschlagung dann an das zuständige Gericht weiter.
Schriftlich geht eigentlich nicht, entweder man geht zum Nachlassgericht oder zu einem Notar, da die Unterschriften beglaubigt werden müssen.
Jedenfalls war das ganze problemlos und auch nicht teuer
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moin,
quote:
>Kann Enkel Schulden erben?
klar, er kann, genauso wie tante, onkel, bruder und neffe....sofern die es nicht ausschlagen. in punkto beerdigungskosten kommt als erstes der opa auf. opa weg, dann kinder von den beiden. ich glaub hier ist schluß... dann die allgemeinheit.
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