Hallo,
folgende Situation:
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B.
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.
Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.
Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.
Was ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen?
Es bliebe als Erbe von Tochter B nur der Ehemann D übrig, weitere Verwandten sind nicht in Sicht.
Darf Ehemann D das Erbe überhaupt antreten, wenn er doch "enterbt" ist?
Vielen Dank.
Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?
1. Januar 2023
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Frage vom 1. Januar 2023 | 19:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2023 | 19:48
Von
Status: Richter (8335 Beiträge, 4582x hilfreich)
ZitatEhepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B. :
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.
Wie kann das Erbe an Tochter B übergegangen sein, wenn in dem Erbvertrag die Nachkommen der Tochter B Erben sein sollen?
Zitat:Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.
Tochter B kann die Erbfolge nach ihrem Tod frei bestimmen.
Zitat:Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.
Wo soll Herr D enterbt worden sein?
#2
Antwort vom 1. Januar 2023 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (48664 Beiträge, 17149x hilfreich)
Der Sachverhalt ist widersprüchlich.
ZitatEhepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, :
Mit einem Kind kann man keinen Ehevertrag schließen. Oder ist hier ein Erbvertrag gemeint?
ZitatErbe ging an die Tochter B über. :
Wie kann das sein, wenn doch die Kinder C Erben sein sollten?
ZitatIch sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D. :
Ich nicht, da Herr D unter keinen Umständen gegenüber den Eltern A erbberechtigt ist. Vielmehr sehe ich nur eine Anordnung im Sinne des § 1638 BGB.
ZitatWas ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen? :
Verstehe ich jetzt nicht. Da die Eltern A schon lange verstorben sind, gehe ich davon aus, dass die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen längst abgelaufen ist.
Außerdem ist es bezügiich des Nachlasses der Eltern A völlig irrelevant, was Tochter B bezüglich ihres eigenen Nachlasses festlegt.
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