Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?

1. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2023 07:21:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?

Hallo,

folgende Situation:
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B.
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.

Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.

Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.
Was ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen?
Es bliebe als Erbe von Tochter B nur der Ehemann D übrig, weitere Verwandten sind nicht in Sicht.
Darf Ehemann D das Erbe überhaupt antreten, wenn er doch "enterbt" ist?

Vielen Dank.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8335 Beiträge, 4582x hilfreich)

Zitat (von ibub1973):
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B.
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.

Wie kann das Erbe an Tochter B übergegangen sein, wenn in dem Erbvertrag die Nachkommen der Tochter B Erben sein sollen?
Zitat:
Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.

Tochter B kann die Erbfolge nach ihrem Tod frei bestimmen.

Zitat:
Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.

Wo soll Herr D enterbt worden sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48664 Beiträge, 17149x hilfreich)

Der Sachverhalt ist widersprüchlich.

Zitat (von ibub1973):
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag,


Mit einem Kind kann man keinen Ehevertrag schließen. Oder ist hier ein Erbvertrag gemeint?

Zitat (von ibub1973):
Erbe ging an die Tochter B über.


Wie kann das sein, wenn doch die Kinder C Erben sein sollten?

Zitat (von ibub1973):
Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.


Ich nicht, da Herr D unter keinen Umständen gegenüber den Eltern A erbberechtigt ist. Vielmehr sehe ich nur eine Anordnung im Sinne des § 1638 BGB.

Zitat (von ibub1973):
Was ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen?


Verstehe ich jetzt nicht. Da die Eltern A schon lange verstorben sind, gehe ich davon aus, dass die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen längst abgelaufen ist.

Außerdem ist es bezügiich des Nachlasses der Eltern A völlig irrelevant, was Tochter B bezüglich ihres eigenen Nachlasses festlegt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.025 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.464 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen