Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?

1. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2023 07:21:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann "Enterbter" Ersatzerbe werden?

Hallo,

folgende Situation:
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B.
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.

Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.

Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.
Was ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen?
Es bliebe als Erbe von Tochter B nur der Ehemann D übrig, weitere Verwandten sind nicht in Sicht.
Darf Ehemann D das Erbe überhaupt antreten, wenn er doch "enterbt" ist?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von ibub1973):
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass die ehelichen Nachkommen C der Tochter B Erben sein sollen. Es ist ausdrücklich festgellegt: "Herr D ist von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen". Herr D ist der Ehemann von Tochter B.
Ehepaar A ist lange gestorben, Erbe ging an die Tochter B über.

Wie kann das Erbe an Tochter B übergegangen sein, wenn in dem Erbvertrag die Nachkommen der Tochter B Erben sein sollen?
Zitat:
Die Tochter B setzt im Nachhinein ein Testament auf, aus dem herborgeht, dass Ehemann D Ersatzerbe sein soll, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen.

Tochter B kann die Erbfolge nach ihrem Tod frei bestimmen.

Zitat:
Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.

Wo soll Herr D enterbt worden sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der Sachverhalt ist widersprüchlich.

Zitat (von ibub1973):
Ehepaar A macht mit Tochter B einen Ehevertrag,


Mit einem Kind kann man keinen Ehevertrag schließen. Oder ist hier ein Erbvertrag gemeint?

Zitat (von ibub1973):
Erbe ging an die Tochter B über.


Wie kann das sein, wenn doch die Kinder C Erben sein sollten?

Zitat (von ibub1973):
Ich sehe hier eine "Enterbung" des Herrn D.


Ich nicht, da Herr D unter keinen Umständen gegenüber den Eltern A erbberechtigt ist. Vielmehr sehe ich nur eine Anordnung im Sinne des § 1638 BGB.

Zitat (von ibub1973):
Was ist, wenn die Nachkommen C das Erbe ausschlagen?


Verstehe ich jetzt nicht. Da die Eltern A schon lange verstorben sind, gehe ich davon aus, dass die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen längst abgelaufen ist.

Außerdem ist es bezügiich des Nachlasses der Eltern A völlig irrelevant, was Tochter B bezüglich ihres eigenen Nachlasses festlegt.

0x Hilfreiche Antwort

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