Hallo,
es geht um einen fiktiven Fall einer Erbengemeinschaft.
Mehrfamilienhaus mit 3 Eigentümern in Erbengemeinschaft. Geschwisterpaar jeweils 25 %, Tochter 50 %.
Tochter wird in 2013 heiraten und der Mann ist selbstständig.
Die Befürchtung der Geschwister besteht nun, dass die Tochter im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Ehemannes, ihren Anteil am Haus belasten könnte um dem Ehemann Geld zu beschaffen. Die Folge daraus könnte sein (bzw. wird befürchtet), dass bei Insolvenz des Ehemannes die Bank auf das Haus zugreift und es versteigern lässt.
Die Frage nun ist, ob die Tochter ohne Einwilligung der beiden Geschwister ihren Anteil einfach belasten darf und falls ja, wie man sich dagegen schützen könnte.
Klingt kompliziert, aber ich hoffe ich werde verstanden.
Danke für Antworten.
Gruß my-quattro
-- Editiert my-quattro am 30.04.2013 09:16
Kann Hausanteil durch Ehemann belastet werden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo,
Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, die Tochter hat deshalb (jedenfalls bis zur Erbauseinandersetzung) keinen Anteil am Haus! Sie hat "lediglich" einen Anteil an der Erbengemeinschaft.
Gruß
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Vielen Dank.
Das heißt also, dass sie zu Lebzeiten keine Hypotheken auf ihren 50 % Anteil eintragen kann.
Das ist schon mal beruhigend ... ;-)
Gruß my-quattro
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Die Tochter hat einen 50%-Anteil an der Erbengemeinschaft der zufälligerweise ein Haus gehört.
Aber grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft immer problematisch, irgendwann ist der Streit vorprogrammiert, ich würde da eine Auflösung im Guten überlegen.
Entscheidungen über das Vermögen der Erbengemeinschaft können nur einstimmig erfolgen, außer man beantragt gerichtlich die Erbauseinandersetzung udn Auflösung der Erbengemeinschaft.
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Moment: Ich habe nie behauptet, dass sie zeitlebens keine Hypotheken auf ihren Anteil eintragen kann! Man muss hier nur die Situation vor und nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft strikt unterscheiden. Zudem stellt sich die Frage, ob Grundpfandrechte auf Miteigentumsanteile wirtschaftlich attraktiv und damit sinnvoll sind.
Gruß
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Sorry, da habe ich als Laie einen falschen Schluss gezogen.
Ich dachte sie kann ohne die anderen beiden Miteigentümer nichts veranlassen.
Denn nur das ist die Sorge, dass im Fall der finanz. Schwierigkeiten des zukünftigen Mannes das Elternhaus belastet wird und im schlimmsten Fall die Bank das Haus versteigert.
Wäre es evtl. denkbar, dass die 3 Beteiligten einen Notarvertrag machen wo festgelegt wird, dass bei einer beabsichtigten Eintragung die anderen zustimmen müssen.
Das braucht ihr nicht, da sie eine Eintragung nicht ohne die anderen Beteiligten machen kann.
Was sie allerdings machen kann: die Teilungsversteigerung beantragen. das kann jedes Mitglied der Erbengemeinschaft. Wenn sie für Kredite gebürgt hat, die platzen, dann wird die Bank sie zu dieder Forderung wohl auffordern. Wenn sie dem nicht nachkommt, könnte ihr Anteil an der Erbengemeinschaft eventuell auf die Bank übergehen (denn den darf sie verpfänden). Dann ist die Bank mit in eurer gemeinschaft und kann als Mitgleid der Erbengemeinschaft die Versteigerung verlangen.
Solange die Gemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, könnt ihr sie davor nicht schützen.
Hallo,
sorry für die verspätete Rückmeldung.
Wenn ich jetzt alles richtig verstehe, dann gibt es keine Möglichkeit der möglichen Verpfändung/Abtretung (oder wie auch immer sich das nennen mag) ihres Anteils einen Riegel vorzuschieben.
Wie schon gesagt ist alles Theorie ... weil der zukünftige Ehemann ... na ja ...
Es geht eben halt ein Elternhaus, das seit fast 100 Jahren im Besitz der Familie ist. Da ist natürlich viel Herzblut dabei.
Anteile an Erbengemeinschaften gehören zum frei verfügbaren Vermögen und sind daher prinzipiell auch verpfändbar. Ob irgendjemand so ein Pfand akzeptiert, weil es wirtschaftlich sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Auch Grundschulden/Hypotheken auf Bruchteils Anteile an Immobilien kann man eintragen lassen. Auch hier stellt sich aber die Frage des praktischen wirtschaftlichen Wertes.
Gruss
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Alles klar.
Herzlichen Dank!
Die Verwendung als Pfand ist zwar theoretisch denkbar, in der Praxis wird das aber jedenfalls von Banken nicht akzeptiert. Banken fordern als Sicherheit immer die Möglichkeit auf das Haus im Ganzen zugreifen zu können.
Aber auch wenn der Anteil der Tochter nicht als Pfand akzeptiert wird, so würde dieser im Fall einer Insolvenz der Tochter dennoch in die Insolvenzmasse fallen.
Insofern kann aus dem Umstand, dass die Tochter in der Praxis keine Belastungen eintragen lassen kann oder ihren Anteil anderweitig als Pfand verwenden kann nicht geschlossen werden, dass das Haus im Fall einer Insolvenz nicht gefährdet wäre.
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