Kann Miterbe eine Erauseinandersetzung anfechten?

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)
Kann Miterbe eine Erauseinandersetzung anfechten?

Hallo,
folgende Situation:
Um 1910 hat ein Vorfahre meiner Frau das Haus gebaut, in dem meine Frau und ich heute noch leben. Aktuell gehört das Haus zum Großteil ihrer Mutter (d.h. meiner Schwiegermutter). Im Laufe der Jahrzehnte gab es natürlich diverse Erbfälle, was dafür sorgte, dass das Haus einer Erbengemeinschaft gehört, die in alle Winde verstreut ist, wobei meine Schwiegermutter mit 82 % die größte Anteilseignerin ist. Die zu ermittelnden Miterben wurden nach und nach ausgezahlt, lediglich einer der Miterben hat sich immer dagegen gesträubt. Das ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass er eine zum Haus gehörende Scheune ganz alleine benutzt und befürchtete, diese räumen zu müssen, wenn er nicht zumindest einen kleinen Anteil daran hat.

Ein weiterer Miterbe ist das Land Thüringen, welches nun meiner Schwiegermutter im Rahmen des Vorkaufsrechtes angeboten hat, seinen Anteil zu erwerben. Warum nur ihr ? Weil der erwähnte Miterbe es in fast 70 Jahren (!) nicht auf die Reihe gebracht hat, mal den Erbschein zum Nachlassgericht zu bringen, d.h. für das Gericht ist er offiziell gar kein Miterbe.

Nun hat meine Schwiegermutter, der die Erbengemeinschaft schon seit Jahren ein Dorn im Auge ist, diese im Rahmen einer sogenannten Erbauseinandersetzung aufzulösen. D.h. es wurde mit Hilfe des Nachlassgerichtes und eines Notars der Wert des nicht ihr gehörende Teil am Haus auf ein Treuhandkonto eingezahlt, womit sie nun die alleinige Eigentümerin ist. Sich noch meldende Miterben müssen sich somit nun an das Nachlassgericht wenden,wenn sie ihren Anteil am Kuchen wollen.

Die erste Aktion meiner Schwiegermutter: sie hat den nunmehr Ex-Miterben aufgefordert, die Scheune zu räumen. Der drohte daraufhin gleich mal rechtliche Schritte an und möchte sich diese -so wörtlich- "Enteignung" nicht gefallen lassen und hat umgehend den Erbschein zum Nachlassgericht geschickt.

Wie ist hier eigentlich die rechtliche Lage: kann er die Erbauseinandersetzung in irgendeiner Weise anfechten oder ist da nichts zu machen ?

Ach ja...gleich mal vorbeugend: Wenn ich die genaue Verfahrensweise kennen würde,würde ich hier nicht fragen. Insofern entschuldigt bitte, wenn nicht alle Angaben der normalen Verfahrensweise entsprechen. Leider ist es nötig, das hier zu schreiben, denn leider meinen zunehmend Leute in Rechtsforen, sich als Dr.Allwissend aufspielen zu müssen.


-- Editiert von Wickler am 12.06.2019 21:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
D.h. es wurde mit Hilfe des Nachlassgerichtes und eines Notars der Wert des nicht ihr gehörende Teil am Haus auf ein Treuhandkonto eingezahlt, womit sie nun die alleinige Eigentümerin ist.


Ich glaube nicht, dass ein derartiges Vorgehen im Hinblick auf bekannte Miterben möglich und zulässig ist. Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn erfolgt sein?

Daher glaube ich nicht, dass Deine Schwiegermutter jetzt tatsächlich Alleineigentümerin ist. Hat sie einen Grundbuchauszug, in dem sie als alleinige Eigentümerin aufgeführt ist?

Zitat:
kann er die Erbauseinandersetzung in irgendeiner Weise anfechten oder ist da nichts zu machen ?


Ja, da diese Art der Erbauseinandersetzung gar nicht zulässig ist, kann er sie selbstverständlich anfechten. Irgendeiner Stelle ist hier wohl ein schwer wiegender Fehler unterlaufen.

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#2
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Das hört sich im ersten Moment etwas unschlüssig an. Mir fiele da nur das Erbenaufgebot ein, was aber nicht möglich sein dürfte, wenn der Miterbe faktisch doch bekannt ist oder eine Nachlasspflegschaft wobei mir hier ebenfalls der doch bekannte Erbe ein Dorn im Auge ist.

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#3
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Im Grundbuch standen als Eigentümer nur diejenigen, bei denen es tatsächlich klar war,dass sie überhaupt Anteile besitzen. Das sind aber z.T. sehr alte Einträge, d.h. diese Personen dürften schon altersbedingt kaum noch am Leben sein und deren Erben sind nicht mehr ermittelbar. Das hat nämlich der Vater meiner Schwiegermutter viele Jahre lang erfolgos versucht,weil er sie ja auszahlen wollte.
Der Miterbe, der jetzt Stress macht, stand bislang gar nicht im Grundbuch drin, lediglich dessen bereits vor Jahrzehnten verstorbener Vater. An wen der vererbt hat, war nicht mal dem Nachlassgericht bekannt (hab den Brief selbst gesehen, in dem das Amt das mitgeteilt hat). Das war wohl auch der Grund, wieso das Land Thüringen wegen des Vorkaufsrechts nur an meine Schwiegermutter und nicht an den Miterben herangetreten ist.
Vor wenigen Tagen meine Schwiegermutter nun einen neuen Grundbuchauszug zugeschickt bekommen, wonach sie nun die Alleineigentümerin des Hauses ist. Der Miterbe war sich zwar bewusst, dass ihm ein Anteil am Haus gehört hat, von der Erbauseinandersetzung hat er jedoch erst erfahren, nachdem meine Schwiegermutter ihn schriftlich aufgefordert hat, die von ihm genutzte Scheune zu räumen. Ich weiß zwar nicht, wie´s genau gemeint ist, aber seine Reaktion darauf war wohl, dass "Die Erberei ist erst dann beendet sei, wenn ihm das in den Kram passt. ". Sprich: er hat kein Interesse daran, seine Anteile zu verkaufen, was er ja auch schon jahrelang so praktiziert hat, wie ich schon im Eröffnungsposting schrieb.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8000 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Der Miterbe, der jetzt Stress macht, stand bislang gar nicht im Grundbuch drin, lediglich dessen bereits vor Jahrzehnten verstorbener Vater. An wen der vererbt hat, war nicht mal dem Nachlassgericht bekannt (hab den Brief selbst gesehen, in dem das Amt das mitgeteilt hat).

Du hast einen völlig falsche Vorstellung von den Aufgaben des Nachlassgerichts. Wenn kein Testament vorhanden ist, wird das Nachlassgericht nur auf Antrag tätig. D.h. es erben die gesetzlichen Erben (wer auch immer das ist). Zum Nachweis dieser Erbschaft benötigen diese ggf. einen Erbschein. Dieser wird auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt.

Wenn der Vater des Miterben noch im Grundbuch stand und der Sohn noch lebt, sehe ich nicht, wie deine Mutter als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen werden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Mir fällt auch nur ein, dass das über ein Erbenaufgebot erfolgt ist. Möglicherweise könnte das Nachlassgericht dabei die Erben nicht ermitteln und hat den Freistaat Thüringen als Erben festgestellt.

Dabei sind mindestens zwei schwer wiegende Fehler passiert. Zum Einen hätte das Nachlassgericht bei der Erbenermittlung feststellen müssen, dass es den Miterben gibt, zumal dieser ja sogar einen Erbschein hatte.

Zum anderen hat Deine Mutter in dem Verfahren den Miterben verschwiegen. Je nach genauen Umständen kann es sich dabei sogar um eine Straftat handeln.

Wenn das so war, dann wird das Ganze jetzt wieder rückgängig gemacht.

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