Es ist folgender Maßen wir haben vor einen jahr geerbt und sind 3 geschwister.jetzt war es so wenn wir die häuser verkauft hätten wollten die banken eine vorfälligkeitsentschädigung haben und haben uns dazu entschlossen das meine Geschwister mir ihre anteile schenken und ich das haus beziehe damit es in der Familie bleibt.haus1 wert 160000 und 120000 belastet und ca.20000 vorfälligkeit.haus2 100000 wert und 110000 belastest (wert ist niedriger da noch nicht fertig saniert)22000 vorfälligkeit. So weit so gut nun ist es so das meine schwester sich von ihren mann trennt und nun bei der arge war und die arge sagte das sie 14000 verschenkt hat da das haus ja nicht verkauft wurde und somit keine vorfälligkeit anstehe und sagt sie solle die werte nachweisen sonst bekommt sie kein geld .kann die arge jetzt die schenkung rückgänig machen und mich quasi auf die strasse setzen weil ich dann das haus verkaufen müsste da die finanzierung schon am limit ist und ich nichts zum auszahlen habe
Kann arge schenkung zurück fordern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:kann die arge jetzt die Schenkung rückgänig machen
Im Prinzip ja, aber eigentlich will die Arge die 14.000€ haben. Wenn Du die bezahlst, dann wird nichts rückgängig gemacht.
Den Anspruch der Arge halte ich vom Grundsatz her für berechtigt, wobei ich nur auf 10.000€ komme. Ggf. kannst Du Dich mit der Arge auf Ratenzahlung oder Stundung einigen.
-- Editiert von hh am 27.07.2015 20:55
Wenn das so ist müsste ich verkaufen da ich das geld nicht habe und die finanzierung auch gerade ebend so bekommen habe .und somit steh ich auf der strasse mit meinen 3 kindern mit nen haufen schulden wegen der vorfälligkeitszahlung und die arge hätte somit auch nichts davon da nach dem verkauf ein dickea minus bleibt
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Und Du hast sicher schon mit der Bank geredet. Die hat natürlich ein Interesse daran, Dich auf die Straße zu setzen und wegen der dann folgenden Privatinsolvenz einen guten Teil des Kredits abzuschreiben. Und Dich selber kommt es natürlich auch günstiger, wenn das Haus in die Zwangsversteigerung geht...
Je nachdem was sonst noch an Erbe vorhanden war, wäre es übrigens besser gewesen, wenn Deine Geschwister das Erbe ausgeschlagen hätten. Das wäre nicht angreifbar gewesen.
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