Hallo,
ich habe gelesen, dass man aus einer Erben-Gemeinschaft wieder austreten kann, auch wenn man das Erbe schon angenommen hat.
Wenn die Erben-Gemeinschaft aus 2 Personen besteht; könnten beide wieder austreten, wenn sie z.B. im Nachhinein sehen, dass der Verstorbene doch noch Schulden und Nachzahlungen zu leisten hat?
Dankeschön!
Kann aus Erbengemeinschaft jeder austreten?
12. Juli 2018
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Frage vom 12. Juli 2018 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann aus Erbengemeinschaft jeder austreten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 20:14
Von
Status: Richter (8036 Beiträge, 4506x hilfreich)
Aus einer Erbengemeinschaft kann man nicht "austreten".
Wenn sich nach Annahme der Erbschaft herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen (Dürftigskeitseinrede, Nachlassinsolvenz).
#2
Antwort vom 12. Juli 2018 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47596 Beiträge, 16825x hilfreich)
Es ist auch möglich, dass man die Annahme der Erbschaft wegen Irrtum anfechten kann. Das ist aber nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
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