Hallo, ich habe meinem verstorbenen Lebensgefährten Geld geliehen, um sein Haus zu entschulden. Im Testament
setzt er mich mit seinen Töchtern als Erbe ein. Sein Haus soll verkauft werden. Im Testament schreibt er, dass ich vom Erlös sofort den Restbetrag meines Darlehens bekomme und danach die Verkaufssumme geteilt wird. Müsste aber nicht der Erlös zuerst geteilt und danach der Kredit von den restlichen Erben auf mich zugeschlagen werden? Müsste ich nicht sonst einen Teil der Schulden gegen mich selbst mit übernehmen? Oder gilt es automatisch so, wie es im Testament steht?
Danke für eure Antwort
Heike
Kann ich Schulden gegen mich selbst erben?
15. Juli 2019
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Frage vom 15. Juli 2019 | 15:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich Schulden gegen mich selbst erben?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2019 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Müsste ich nicht sonst einen Teil der Schulden gegen mich selbst mit übernehmen?
Im Ergebnis unterscheiden sich die beiden Varianten doch gar nicht.
Und ja, das Darlehen in Höhe Deines Erbteils übernimmst Du selbst.
#2
Antwort vom 15. Juli 2019 | 19:47
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Die Schulden werden vom gesamten Erbe geglichen, was dann überbleibt wäre erst Erbmasse.
Erbe ist der Rest der über bleibt,
Um bei der Frage zu bleiben:
Du erbst deine eigenen Schuld auch mit, du reduziert dein Erbe zum deinem Anteil also-
Und jetzt?
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