Kann ich eingetragene Grundschuld aus erbschaftsteuerlicher Seite geltend machen?

20. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
sternchen30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich eingetragene Grundschuld aus erbschaftsteuerlicher Seite geltend machen?

Hallo zusammen,
ich hab eine Frage. Ich hab ein Einfamilienhaus geerbt. Im Grundbuch dieses Hauses ist eine Grundschuld von 310.000 DM eingetragen. Ich weiß aber, das dies aus einem KFW-Kredit der Commerzbank herrührt, der aber abgezahlt wurde.
Kann ich diese eingetragene Grundschuld aus erbschaftsteuerlicher Seite geltend machen? Das ist für mich ein wesentlicher Punkt, da ich nur 5.300 EUR Freibetrag habe.
Schon mal vielen Dank




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17528x hilfreich)

Nein, so eine Grundschuld kannst Du nicht geltend machen. Es muss sich schon um echte Schulden handeln.

Einziger Vorteil ist, dass Du auf diese Grundschuld ein neues Darlehen aufnehmen kannst. Es fallen dann keine neuen Gebühren für die Eintragung an.

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#2
 Von 
sternchen30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so - ich hab´s mir schon fast gedacht.
Vielen Dank für die Antwort.

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