Kann ich meiner Schwester Ihren Pflichtteil entziehen?

6. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich meiner Schwester Ihren Pflichtteil entziehen?

Wir sind zwei Geschwister und meine Eltern teilten mir vor kurzem mit, daß Sie ein Testament zugunsten meiner Schwester machen werden, da Sie nicht wollten daß sich meine Schwester meinetwegen in Schulden stürzen muß und dann gar keiner das Haus hat. Schön umschrieben aber das war natürlich hart. Nun meine Frage, kann ich testamentarisch festlegen, daß meine Schwester im Gegenzug falls mir etwas zustößt auf Ihren Pflichtteil verzichten muß oder hab ich da gar keine Chance. In diesem Fall wäre Sie zweimal der Gewinner, von meinem Eltern das Haus und von mir die Eigentumswohnung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Biberwiese
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich glaube, daß man die Sache etwas anders sehen muß:
1) Auch wenn ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wird, gibt es immer noch den Pflichtteil
2) Geschwister gehören wohl zu den gesetzlichen Erben aber m.W. nicht zu den Pflichtteilsberechtigten

Am besten wäre es wenn man alles (noch) in der Familie besprechen könnte!

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