Kann man 2FH aus Erbengemeinschaft teilen?

25. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
emma2811
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
Kann man 2FH aus Erbengemeinschaft teilen?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: meine Mutter und ich haben vor 40 Jahren unser 2FH als Erbengeinschaft von meinem Vater geerbt. Ich habe nach dem Tod meiner Oma (sie hatte Wohnrecht) 2003 mein Erbe angetreten und bin in das Haus ins EG eingezogen und habe aufwendig renoviert und saniert.

Mittlerweile lebe ich hier mit meinem Partner und meinem Sohn. Nun habe ich mir schon oft Gedanken darüber gemacht, was denn passiert, wenn meine Mutter irgendwann gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass sie alleine nicht mehr klar kommt und sie z. B. in ein Heim muss.

Zunächst stand im Raum, dass ich ihren Teil abkaufe und sie ein Wohnrecht bekommt. Sie ist aber irgendwie nicht so richtig damit einverstanden.

Ich überlege nun, wie ich mich für die Zukunft absichern kann, da mein Partner und ich schon einiges in das Haus investiert haben. Mein bzw unser Investment ist um einiges höher als das was von meiner Mutter bislang ins Haus gesteckt wurde.

Meine Frage: kann man die Wohneinheiten auch teilen, so dass ich meinen Teil des Hauses "sicher" habe? Was ist, wenn meine Mutter mal zum Pflegefall wird und z. B. in ein Heim muss? Kann dann der Staat auf ihre Haushälfte zugreifen und einfach verkaufen oder jemanden zur Miete ins Haus setzen?

Wie wäre das, wenn das Haus nicht offiziell geteilt wird und wir eine Erbengemeinschaft bleiben?

Ich möchte nicht um mein Zuhause bangen müssen, deshalb hätte ich eigentlich gerne die Variante mit Wohnrecht als Lösung, aber ich kann sie nicht zwingen.

Über eure Antworten freue ich mich.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Umwandeln in Eigentumswohnungen. Kostet allerdings Geld. Und die Mutter müsste zustimmen.
Alles so lassen wie es ist, sollte die Mutter ins Pflegeheim müssen, ihre Wohnung vermieten. Oder würden die Mieteinnahmen plus Rente für einen Heimaufenthalt nicht reichen?
Sie selber darf ein Schonvermögen von 5000 € haben, alles was darüber liegt, müsste für Heimkosten verwendet werden.

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#2
 Von 
emma2811
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Loni12. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was genau bedeutet Schonvermögen? Das habe ich noch nicht gehört.

Meine Mutter bezieht Witwenrente. Da sind wir ganz weit entfernt von 5000 Euro. Die Wohnung könnte man für ca. 800 Euro kalt vermieten, allerdings nicht so wie sie jetzt ist. Da wäre Renovierungsbedarf...

Das heißt es könnte jemand zur Miete hier rein gesetzt werden ohne meine Zustimmung wenn es eine Erbengemeinschaft bleibt? Und wenn es geteilt wäre aber logischerweise auch?

Ja. Die Teilung kostet Geld, ich weiß. Ich frage mich, ob das denn überhaupt etwas bringen würde?

-- Editiert von emma2811 am 25.03.2022 19:03

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von emma2811):
Was genau bedeutet Schonvermögen?

Wenn sie im Pflegeheim ist, die Kosten dafür zu hoch sind, muss alles an Geld bis auf 5000 € für den Aufenthalt verwendet werden. Die 5000 € nennt man Schonvermögen.
Zitat (von emma2811):
Das heißt es könnte jemand zur Miete hier rein gesetzt werden ohne meine Zustimmung wenn es eine Erbengemeinschaft bleibt? U

Niemand setzt ihnen jemanden in die Wohnung. Sie müssen die Vermietung veranlassen, wenn das Geld nicht reicht. Nehme an, sie haben eine Vorsorgevollmacht?
Solange es Eigentum gibt, bezahlt das Sozialamt nichts.
Die Eigenleistungen für einen Heimplatz betragen im Monat zwischen 2400 und 3000 €. Aufgrund der Lohnerhöhungen dürften die Preise weiter steigen.
Sie können sich ausrechnen wie lange Rente, Vermietung und Vermögen reichen.

-- Editiert von Loni12 am 25.03.2022 19:38

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von emma2811):
Hallo zusammen,folgender Sachverhalt: meine Mutter und ich haben vor 40 Jahren unser 2FH als Erbengeinschaft von meinem Vater geerbt. Ich habe nach dem Tod meiner Oma (sie hatte Wohnrecht) 2003 mein Erbe angetreten...

Ein Erbe muss man nicht "antreten".
Zitat:
Ich überlege nun, wie ich mich für die Zukunft absichern kann, da mein Partner und ich schon einiges in das Haus investiert haben. Mein bzw unser Investment ist um einiges höher als das was von meiner Mutter bislang ins Haus gesteckt wurde.

Damit hätte man sich vor der Investition auseinandersetzen müssen. :augenroll:
Zitat:
Meine Frage: kann man die Wohneinheiten auch teilen, so dass ich meinen Teil des Hauses "sicher" habe

Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ja. Das wäre m.E. die "sauberste" Lösung. Wenn das baurechtlich möglich ist, muss ein Architekt einen Aufteilungsplan erstellen und eine Teilungserklärung beim Notar beurkundet werden. Die Mutter muss damit einverstanden sein, da sie die TE beim Notar unterschreiben muss. Dann kann im gleichen Termin die Erbengemeinschaft so auseinandergesetzt werden, dass als Eigentümerin der Wohnung wirst.
Zitat:
Wie wäre das, wenn das Haus nicht offiziell geteilt wird und wir eine Erbengemeinschaft bleiben?

Das spielt keine Rolle.

-- Editiert von cruncc1 am 25.03.2022 20:27

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von emma2811):
kann man die Wohneinheiten auch teilen,
Ist es denn jetzt immer noch ein Zweifamilienhaus? 1 Wohnung oben für die Mutter und 1 Wohnung unten für euch? Was gehört jetzt wem?
Sind es 2 (abgeschlossene) Wohneinheiten?
Man könnte die Mutter alle Jahre wieder fragen, was sie nun wegen der Wohnung will/was nun werden soll.
Weiß deine Mutter, was das Wohnrecht bedeutet?
Zitat (von emma2811):
Kann dann der Staat auf ihre Haushälfte zugreifen und einfach verkaufen oder jemanden zur Miete ins Haus setzen?
Nein. Was soll der Staat mit einer alten Haushälfte? An welchen Staat denkst du?
Zitat (von emma2811):
Ich möchte nicht um mein Zuhause bangen müssen, deshalb hätte ich eigentlich gerne die Variante mit Wohnrecht als Lösung, aber ich kann sie nicht zwingen.
Dein Zuhause ist jetzt die EG-Wohnung. Darum musst du nicht bangen.
Du wirst vermutlich das erben, was jetzt deine Mutter bewohnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Anami):
An welchen Staat denkst du?

Sozialamt?
Zitat (von Anami):
Dein Zuhause ist jetzt die EG-Wohnung.

Die Wohnung mag das Zuhause sein. Allerdings ist der TE nicht Eigentümer der Wohnung.
Zitat:
Darum musst du nicht bangen.

Da wäre ich mir nicht so sicher. :augenroll:

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