Kann man ein Erbe nach der 6-Wochenfrist ablehnen wenn es ein Testament gibt?

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Emeli33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man ein Erbe nach der 6-Wochenfrist ablehnen wenn es ein Testament gibt?

Wenn ein Testament vorhanden ist, startet dann die 6 Wochen Frist um ein Erbe abzulehnen erst bei der offiziellen Testamentseröffnung?
Spielt es eine Rolle wenn man ein Kopie dieses Testaments hat und den Inhalt schon kennt?

Schönen Abend,
Wir sind mehrere Geschwister einer Erbengemeinschaft eines Hauses.
Bisher musste man nur für das Ortsgericht ein Formular ausfüllen und ein paar grundlegende Angaben zu bestehenden Erben und Vermögen machen. Das war gegen Ende März, bisher kam kein Erbschein.

Ich alleine möchte gerne auf meinen Erbteil verzichten, da ich in die Regelinsolvenz gehen muss.
Grundsätzlich gilt ja die 6 Wochen Frist um den eigenen Erbteil beim Nachlassgericht abzulehnen, ab Kenntnis des Todes des Erblassers. Diese 6 Wochen Frist ist seit weiteren 6 Wochen verstrichen, also ca 12 Wochen gesamt mittlerweile.

Es gibt ein Testament beim Amtsgericht, startet dann eventuell die 6 Wochen Frist erst bei der offiziellen Testamentseröffnung?
Spielt es eine Rolle wenn man ein Kopie dieses Testaments hat und den Inhalt schon kennt?

Falls man jetzt unwahrscheinlicherweise doch noch auf den eigenen Erbanteil verzichten könnte, kann das mein potentieller Insolvenzverwalter später anfechten um den Immobilienanteil in die Insolvenzmasse zu überführen?
Danke für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Emeli

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von Emeli33):
Ich alleine möchte gerne auf meinen Erbteil verzichten, da ich in die Regelinsolvenz gehen muss.

Wie kommt man denn auf so eine Idee? Gerade dann sollte man doch für jede Einnahme dankbar sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Emeli33):
Wenn ein Testament vorhanden ist, startet dann die 6 Wochen Frist um ein Erbe abzulehnen erst bei der offiziellen Testamentseröffnung?


Ja

Zitat (von Emeli33):
Spielt es eine Rolle wenn man ein Kopie dieses Testaments hat und den Inhalt schon kennt?


Nein

Zitat (von Emeli33):
kann das mein potentieller Insolvenzverwalter später anfechten um den Immobilienanteil in die Insolvenzmasse zu überführen?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn auf so eine Idee?


Die Antwort darauf Recht einfach.
Soll die Immobilie "in der Familie" bleiben, sollte man eben zusehen, dass das "Teilerbe" nicht voll in die Insolvenzmasse fällt und womöglich eine Teilungsversteigerung beantragt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Emeli33):
Bisher musste man nur für das Ortsgericht ein Formular ausfüllen und ein paar grundlegende Angaben zu bestehenden Erben und Vermögen machen. Das war gegen Ende März, bisher kam kein Erbschein.

Wurde überhaupt ein Erbschein beantragt?

-- Editiert von User am 14. Mai 2023 16:49

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