Meine Eltern sind geschieden und haben den Kontakt zu mir und meiner Schwester abgebrochen. Beide, unser Vater und unsere Mutter haben wieder geheiratet und in dieser Ehe jeweils ein Kind und leben beiderseits in sehr wohlhabenden Verhältnissen.
Steht meiner Schwester und mir aus dem Erbe unseres Vaters und unserer Mutter ein Pflichtteil zu, auch wenn diese ihr Erbe an ihre beiden letzten Kinder überschrieben und verschenkt haben?
Kann man sein Pflichtteil auch zu Lebzeiten des Erblassers erlangen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Kann man sein Pflichtteil auch zu Lebzeiten des Erblassers erlangen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
theoretisch schon!
Aber wenn bereits alles zu Lebzeiten verschenkt ist, dann Sieht es schwierig aus was zu holen.
Vielen Dank für die Antwort.
Kann ein von mir beauftragter Anwalt verlangen, dass meine Eltern Ihre Vermögensverhältnisse offen legen? Wären Sie dazu verpflichtet dieses zu tuen?
Müssten sie auch über verschenkten Grundbesitz und Barvermögen an ihre Kinder mir und meiner Schwester Auskunft geben?
Nochmals herzlichen Dank für eine Antwort.
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zur 1.Frage:
Es kann im Todesfall ein Pflichtteil verlangt werden. Erfolgten die Schenkungen an das jeweils andere Kind in den letzten 10 Jahren vor dem Todesfall, dann wird diese Schenkung der Erbmasse zugerechnet. Es ist also eurem Pflichtteilsanspruch nicht entzogen. Liegt die Schenkung an das andere Kind jedoch über 10 Jahre vor dem Eintreten des Todesfalls, dann kann davon nichts mehr beansprucht werden.
Die 10-Jahres-Regel gilt nicht für den Ehegatten. Hier beginnt die Frist erst im Falle einer Scheidung. Eine Schenkung an den Ehegatten ist also voll der Erbmasse zuzurechnen
2.Frage:
Kinder und auch Eltern können jeweils vom anderen Auskünfte über Einkommen/ Vermögen verlangen, wenn es um Unterhaltspflichten geht. In eurem Fall halte ich es allerdings für fraglich. Außerdem wäre die Frage, wie ihr diese Auskünfte zwangsweise durchsetzen wollt. Nicht jeder lässt sich eben durch ein Anwaltsschreiben einschüchtern.
Im Erbfall könnt ihr diese Auskünfte jedoch auf alle Fälle verlangen und notgedrungen bei der gerichtlichen Pflichtteilsbeanspruchung durchsetzen.
persönliche Anmerkung/ Meinung:
Hier im Forum taucht immer wieder die Frage auf, ob man auch zu Lebzeiten Pflichtteilsansprüche durchsetzen kann. Ich halte diese Ansinnen moralisch für unvertretbar. In erster Linie steht das Vermögen dem "potentiellen Erblasser" zur freien Verfügung zu. Jeder kann zu Lebzeiten mit SEINEM Geld machen was er will. Daran sollten auch Familienstreitigkeiten nichts ändern.
Im Todefall wird durch die Einräumung von Pflichtteilen die freie Entscheidung des Verstorbenen sowieso zumindest teilweise umgangen. Dies sollte aber auch der frühstmögliche Zeitpunkt bleiben.
gutes statement, peron!
wundere mich auch recht häufig über das anspruchsdenken von kindern.
die eltern haben ihr vermögen in aller regel durch arbeit erwirtschaftet. dann sollten sie die ganze kohle aber auch auf der spielbank verjubeln, dem tierschutzverein spenden oder eben irgendwem schenken können, wenn sie das wollen.
Danke für die Antworten.
Ist es denn rechtens und moralisch vertretbar wenn Eltern auf Grund Ihrer Scheidung Ihre Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren verlassen und den Kontakt zu Ihnen für die Zeit ihres ganzen weiteren Lebens abbrechen, ja sogar Briefe der Kinder mit Fragen und Suche nach Erklärungen und Antworten unbeantwortet lassen? Wenn eine Mutter die Frage nach Anzahl der Kinder unwahrheitsgemäß beantwortet, statt drei ein Kind nennt, finde ich das sehr schlimm.
Eltern sollten auch die Pflicht haben, sich um ihre Kinder zu kümmern nicht nur das Recht sie in die "Welt zu setzen".
Meine Schwester und ich können für uns selbst sorgen, finden es aber ungerecht, dass unsere Eltern sich jeder für sich eine Ersatzfamilie geschaffen haben und zwei Kinder einfach totgeschwiegen werden.
Das mußte dazu einfach angemerkt werden.
Danke.
francesca, da stimme ich dir auch absolut zu!
ich finde es auch durchaus erschreckend, wie sich eltern häufig genug ihrer verantwortung entziehen.
ich habe mir sogar spaßeshalber schon mal überlegt, ob so eine art elternführerschein nicht sinnvoll wäre.
schließlich muss man für alles und jedes hier in deutschland umfangreiche prüfungen ablegen etc, kinder in die welt setzen kann aber jeder trottel. und sei er noch so ungeeignet, die dann auch gescheit zu erziehen.
mein kommentar bezog sich nur generell und ganz allgemein auf perons statement. unabhängig von irgendeinem konkreten einzelfall.
(das war vielleicht hier in diesem thread etwas deplaziert, entschuldige bitte. wollte deinen thread nicht zerschießen.
hatte nur spontan das gefühl, da mal zustimmen zu müssen, da es normalerweise ja nur um recht und gesetz geht, nicht aber um die dahinterstehenden einstellungen. da diese hier gerade mal thematisiert wurde, habe ich hier geantwortet. nochmals entschuldigung dafür.)
so, nun halte ich aber wirklich meine klappe und quatsch nicht NOCH mehr off-topic!
Hallo Francesca,
ich halte auch das Verhalten deiner Eltern für moralisch unvertretbar. Meine Anmerkung bezog sich nur generell auf den Pflichtteilsanspruch.
Und wenn man eine Ungerechtigkeit mit einer anderen ausgleichen will, dann sind wir beim Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" angekommen. Dies hilft aber unserem Rechtssystem wirklich nicht weiter.
hi francesca,
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