Hallo, und danke schonmal im vorraus für die Antworten.
Es geht um eine Auszahlung einer Kapitallebensversicherung meines verstorbenen Vaters.
Mein Vater war nicht wieder verheiratet.
Ich bin der einzigste leibliche Sohn.
Und als Alleiniger Erbe meines Vaters ausgeschrieben.
Ich bekam von der Versicherungsanstallt ein Schreiben.
Darin heißt es " Zur Prüfung unserer Leistungspflicht reichen Sie bitte folgende nterlagen ein:
Anschrift und Bankverbindung der Eltern meines Vaters.Sofern bereits vorverstorben, bitte wir Sie um entsprechende Kopien der Sterbeurkunden.
Die Mutter meines Vaters ist vorverstorben.Habe aber keine Sterbeurkunde.
Der Vater meines Vaters lebt noch.
In wievielen teilen wird das Erbe aus der Kapitallebensversicherung aufgeteilt,oder bin ich alleinige Erbe dessen.Wie verhält es sich wenn ein Bezugsrecht regelt wurde, wer die Versicherungsleistung bekommt.Z.b ein Elternteil des Erblassers.
Vielen dank
Kapitallebensversicherung! Wer Erbt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ist in der Lebensversicherungsurkunde die Frage der Bezugsberechtigung geregelt? Vielleicht steht das "gesetzliche Erben" ?
Bist Du auf Grund eines Erbscheins als Erbe legitimiert oder gab es ein Testament?
Wenn Du denen die Unterlagen vom Nachlassgericht vorlegst - wozu prüfen die dann noch?
Wenn Du gesetzlich Alleinerbe bis, als einziges Kind, sind die Eltern des Verstorbenen außen vor.
Versteh auch nicht, was die wollen....???
Ja ich bin auf Grund eines Erbscheins als Erbe legitimiert....als Alleiniger Erbe vom Gericht....
Aber was und ob die Bezugsberechtigung geregelt ist, weiß ich nicht.
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--- editiert vom Admin
Ganz einfach: ruf doch die Versicherung an und frage, ob ein Bezugsrecht eingetragen ist.
Wenn nein, ist die Auszahlung an dich alleine vorzunehmen.
Wenn ja gibt es viele Varianten.
Zitat : von sika0304
Ganz einfach: ruf doch die Versicherung an und frage, ob ein Bezugsrecht eingetragen ist.
Dieses habe ich gemacht per Mail....
Ihre Antwort ist: Die in Ihrem Schreiben erbetene Auskunft über das verfügte Bezugsrecht ist nicht möglich.
Auskünfte an Vertragsdritte ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis.
Aber was heißt das jetzt????
Bekomme ich keine Info wie es weiter geht?
Warum Vertragsdritter?
Aus der Fragestellung der Versicherung ergibt sich bereits eine sehr starke Vermutung, dass die Eltern Deines Vaters als Bezugsberechtigte eingesetzt wurden.
Sollte das tatsächlich der Fall sein, dann geht die Auszahlungssumme nicht an den Erben, sondern an den/die Bezugsberechtigten.
Warum Vertragsdritter?
Weil Du im Vertrag nicht genannt wirst.
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