Kauf und Nießbrauch

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bennyhase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)
Kauf und Nießbrauch

Hallo. Angenommen, Großmutter verstirbt,
Enkel und zweiter leibl. Sohn als direkte Nachkommen übrig (Vater des Enkels bereits verstorben, Mann der Großmutter ebenfalls).
Enkel per Testament enterbt, Alleinerbe ist der Onkel des Enkels (leibl. Sohn der Großmutter).

Es existiert eine Immobilie.
Enkel will pflichtteilansprüche geltend machen und es stellt sich folgendes heraus:

Immobilie wurde Ende 80er Jahre von leibl. Sohn der Großmutter abgekauft. D.h., Sohn (Onkel des Enkels) ist neuer Eigentümer. Kaufvertrag liegt vor.
Es wurde nur 1/2 Marktwert der Immobilie als Kaufpreis vereinbart, da sich Großmutter lebenslanges Nießbrauchrecht zugesichert hat. D.h. Großmutter fallen alle Mieten und Lasten der Immobilie zu, nur gehört sie ihr nicht mehr.
Außerdem vereinbart Großmutter die Zahlung einer Rente durch Sohn an sie selbst.

Frage: wird so ein Vorgehen nicht dann doch als Schenkung gewertet oder als "Gemischte Schenkung"?
Durch den Eintrag eines Nießbrauchs gelten keine 10-Jahres-Fristen, korrekt?

Was passiert mit den Mieteinnahmen und der Kaufpreiszahlung? Müssen auch nach so langer Zeit Nachweise seitens des Onkels erbracht werden, was mit dem Geld passiert ist seitens der Großmutter? Oder hat Enkel, weil Onkel es ja gekauft hat, keine Auskunftsansprüche bezüglich der Immobilie? Die Mieten gehen ja durch Nießbrauchsicherung direkt der Großmutter zu.

Gruß BY

-- Editiert am 06.12.2009 16:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Frage: wird so ein Vorgehen nicht dann doch als Schenkung gewertet oder als "Gemischte Schenkung"?#
Das kommt auf den tatsächlichen Verkehrswert der Immo an. Das Nießbrauchsrecht mindert den Wert erheblich! Zudem zahlt der Sohn ja auch eine monatliche Rente an die Mutter.

#Durch den Eintrag eines Nießbrauchs gelten keine 10-Jahres-Fristen, korrekt?#
Ja.

#Müssen auch nach so langer Zeit Nachweise seitens des Onkels erbracht werden, was mit dem Geld passiert ist seitens der Großmutter?#
Nein.

#Oder hat Enkel, weil Onkel es ja gekauft hat, keine Auskunftsansprüche bezüglich der Immobilie?#
Welche Auskünfte solte der Onkel denn geben?

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