Hallo liebe Freunde!
Stellen wir uns folgende Situation vor:
Person A (in Zukunft Vater) im Alter von Ende 70 legt Person B (in Zukunft Kind) nah, das Erbe
im Sterbefall wegen Altschulden auszuschlagen. Vater möchte aber zu Lebzeiten seinen Besitz (KFZ, Möbel, Haus etc.. an das Kind verkaufen. Wie ist da die Gesetzeslage? Reicht es für die Dinge die den Besitzer wechseln sollen, einen normalen Kaufvertrag aufzusetzen und diesen vom Notar beglaubigen zulassen?
Besten Grüße und danke für die Antworten!
Kaufvertrag anstatt Erbe?
8. Januar 2020
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Frage vom 8. Januar 2020 | 10:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag anstatt Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2020 | 11:38
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 88x hilfreich)
Die beweglichen Dinge können per normalen Kaufvertrag verkauft werden.
Der Kaufvertrag bzgl. des GrdStks hingegen bedarf der Beurkundung.
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