Kaufvertrag anstatt Erbe?

8. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb511079-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag anstatt Erbe?

Hallo liebe Freunde!
Stellen wir uns folgende Situation vor:

Person A (in Zukunft Vater) im Alter von Ende 70 legt Person B (in Zukunft Kind) nah, das Erbe im Sterbefall wegen Altschulden auszuschlagen. Vater möchte aber zu Lebzeiten seinen Besitz (KFZ, Möbel, Haus etc.. an das Kind verkaufen. Wie ist da die Gesetzeslage? Reicht es für die Dinge die den Besitzer wechseln sollen, einen normalen Kaufvertrag aufzusetzen und diesen vom Notar beglaubigen zulassen?

Besten Grüße und danke für die Antworten!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Die beweglichen Dinge können per normalen Kaufvertrag verkauft werden.
Der Kaufvertrag bzgl. des GrdStks hingegen bedarf der Beurkundung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen